Elektronische Krankmeldung ab 1. Januar Pflicht
Noch immer erhalten Arbeitgeber Krankmeldungen ihrer Beschäftigten auf gelbem Papier, dem „gelben Schein – zur Vorlage beim Arbeitgeber“. Das ändert sich jedoch endgültig mit dem Verfahren der elektronischen Krankmeldung ab 1. Januar 2023:
Elektronisches Meldeverfahren
Arbeitgeber sind dann laut § 5 Abs. 1a Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie den entsprechenden Änderungen in § 109 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Umgekehrt bedeutet das für die Beschäftigten: Gesetzlich Versicherte müssen ihrem Arbeitgeber ab dem kommenden Jahr keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen. Allerdings erhalten die Arbeitnehmer in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen.
Digitalisierter Krankenschein
Die eAu ist eine digitalisierte Form des gelben Krankenscheins, den bisher in dreifacher Ausfertigung ausgehändigt wurde. In der Papierform gab´s bisher je eine Krankmeldung für den Arbeitgeber, den Beschäftigten und die Krankenkasse. Die elkektronische Version wird künftig weiterhin vom Arzt erstellt. Diese Bescheiniguzng wird dann aber direkt ins digitale Krankenkassensystem weitergeleitet. Von dort kann sich der Arbeitgeber digital direkt alle benötigten Informationen besorgen.
Gesetzliches Beweismittel
Laut Techniker Krankenkasse (TKK) könne die Papierausgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die eigenen Unterlagen weiterhin nützlich sein, weil die ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit nach wie vor als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel gelte.
Mitteilungspflicht
Arbeitnehmer seien nach wie vor in der Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit ihrem Arbeitgeber zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen. Beschäftigten bleibe demnach der Arztbesuch nicht erspart und dem Arbeitgeber müsse die Erkrankung sowie die voraussichtliche Dauer des Arbeitsausfalls unverzüglich mitgeteilt werden.
Weitere Informationen stellen die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) Gesundheit, Kooperationspartner des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), und der iGZ selbst auf ihrer Homepage, „dak.de“, und "ig-zeitarbeit.de" jeweils auf einer Fachthemenseite zur Verfügung.