Zeitarbeitsfirmen in der Eigenverwaltung
Unsere Kanzlei betreut gegenwärtig zwei Zeitarbeitsunternehmen in der Eigenverwaltung mit einem Jahresumsatz von mehreren Millionen Euro und mehreren Niederlassungen. In den letzten Jahren haben wir Eigenverwaltungen von Arbeitnehmerüberlassungen erfolgreich zum Abschluss gebracht. Als Insolvenzrechtskanzlei sind wir darauf spezialisiert eine Eigenverwaltung zu begleiten. Wir machen weiterhin auf die unterschätzte Möglichkeit einer Insolvenz in Eigenverwaltung aufmerksam.
Unsere Kanzlei betreut gegenwärtig zwei Zeitarbeitsunternehmen in der Eigenverwaltung mit einem Jahresumsatz von mehreren Millionen Euro und mehreren Niederlassungen. In den letzten Jahren haben wir Eigenverwaltungen von Arbeitnehmerüberlassungen erfolgreich zum Abschluss gebracht. Als Insolvenzrechtskanzlei sind wir darauf spezialisiert eine Eigenverwaltung zu begleiten. Wir machen weiterhin auf die unterschätzte Möglichkeit einer Insolvenz in Eigenverwaltung aufmerksam.
Die weltweite Pandemie hat die Anforderungen an Personaldienstleister drastisch verändert. Einzelne Akteure profitieren hiervon, anderen brechen jedoch ganze Branchen weg. Das Ende der Pandemie wird teilweise heraufbeschworen, die Aussicht auf eine baldige Impfquote macht Hoffnung. Die Lage ist in vielen Betrieben dennoch mehr als angespannt. In diesem Kontext möchten wir die Chancen und Risiken einer Eigenverwaltung für Zeitarbeitsfirmen darstellen. Aufgrund des Stillstands der letzten 15 Monate wird sich gerade in nächster Zeit die Auftragslage für die Arbeitnehmerüberlassung deutlich verbessern.
Was unterscheidet eine Eigenverwaltung von einer normalen Insolvenz?
In einem normalen Regelinsolvenzverfahren führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen meist bis zum Ende des Insolvenzgeldzeitraums fort. Sie endet typischerweise mit der Zerschlagung oder dem Verkauf des Unternehmens an einen fremden Investor. Der bisherige Eigentümer würde damit das Unternehmen verlieren und Schulden für die er persönlich haftet, bleiben an ihm hängen. Die andere Möglichkeit ist eine Insolvenz mit Antrag auf eine Eigenverwaltung. In diesen speziellen Insolvenzverfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter. Die Geschäftsführung ist ihr eigener „Insolvenzverwalter“ und führt das Unternehmen eigenverantwortlich fort. Die Fortführung wird lediglich von einem Sachwalter überwacht. In das operative Geschäft darf der Sachwalter sich nicht einmischen.
Das Verfahren wird mit einem Insolvenzplan abgeschlossen. In diesem einigt man sich mit den Gläubigern auf die Zahlung einer geringen Quote. von beispielsweise 5 Prozent. Diese Quote zahlt das Unternehmen aus und ist schuldenfrei. Weil der Gesetzgeber will, dass das Unternehmen mit dem Insolvenzplan entschuldet wird, ist die Mehrheitsbildung Pro Insolvenzplan erleichtert. Die Erfolgsaussichten sind hoch. Bei einem ordnungsgemäß gestellten Antrag auf Eigenverwaltung wird dieser in der Regel angenommen. Es empfiehlt sich gut beraten zu sein.
Welchen Vorteil hat eine Insolvenz in Eigenverwaltung?
Eine Eigenverwaltung bietet eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Die bloße Zerschlagung eines Unternehmens ist nicht ertragreich. Die Mietkosten, Arbeitslöhne und sonstige Abwicklungskosten minimieren etwaige Verkaufserlöse. Die Weiterführung des Unternehmens liegt damit auf der Hand. Mit dieser kann den Gläubigern oft eine höhere Quote geboten werden, als bei der Liquidation. Sollten die Gläubiger durch den Insolvenzplan mehr Geld erhalten, als durch einen Verkauf oder eine Zerschlagung des Unternehmens, so nehmen diese den Insolvenzplan meist an. Die Konsequenz ist: Die bisherigen Eigentümer bleiben mit Abschluss des Verfahrens weiterhin Eigentümer des Unternehmens.
Eignen sich Zeitarbeitsfirmen für die Eigenverwaltung?
Ja, gerade Unternehmen mit hohen Personalkosten werden vom Staat enorm gefördert. Das schuldnerische Unternehmen kann Insolvenzgeld beantragen. Damit werden die Gehälter der Angestellten für drei Monate bezahlt. Dies bewirkt gerade bei Arbeitnehmerüberlassungen eine erhebliche Entlastung. Auch der Ersatz für Mitarbeiter, die am Anfang des Verfahrens „abhanden“ gekommen sind, wird durch das Insolvenzgeld gefördert, sofern der Wiederaufbau der Mitarbeiter für das Gelingen des Verfahrens als notwendig erachtet wird. Die Personalkosten bilden nicht selten 80 bis 90 Prozent der gesamten Kosten des Unternehmens. Das Insolvenzgeld wird dabei sowohl für die internen als auch die externen (verliehenen) Mitarbeiter gezahlt. Hierdurch kann Liquidität aufgebaut werden. Mit der Insolvenz bekommt das schuldnerische Unternehmen weitere besondere Sanierungsinstrumente zur Hand.
Das Unternehmen darf lästige Verträge kündigen. Arbeitnehmer und Mietverträge mit einer dreimonatigen Frist, alle anderen Vertragsarten sogar fristlos. Derart verschlankt wird das Unternehmen aufgrund Kosteneinsparung erneut rentabel. Zudem wird der Schuldendienst eingestellt. Steuern müssen die ersten drei Monate nicht gezahlt werden. Insgesamt bieten diese Instrumente einen großen Sanierungseffekt. Mit der erworbenen Liquidität kann in der Folge den Gläubigern eine Quote angeboten werden, was elementar ist für ein erfolgreiches Verfahren.
Gibt es zwingende Gründe, die für eine Insolvenz sprechen?
Ja - gerade Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften wie der GmbH unterschätzen Haftungstatbestände. Sollte der entscheidende Moment zur Abgabe des Insolvenzantrages verpasst werden, kommt eine Haftung auf den Geschäftsführer zu. An dieser Stelle lohnt sich ein Blick in § 64 I GmbHG und § 15a InsO. Für Forderungen, die nach dem Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit begründet werden, haftet der Geschäftsführer unmittelbar mit Schadensersatz. Sowohl bei bereits bestehender persönlicher Haftung als Einzelunternehmer, als auch als Geschäftsführer einer GmbH empfiehlt es sich rechtlich beraten zu sein. Für jede Situation gibt es einen Lösungsansatz. Zum anderen gilt es in jedem Fall ein reguläres Insolvenzverfahren zu vermeiden. Wenn Krankenkassenbeiträge sowie Steuern nicht ordnungsgemäß gezahlt werden, folgt häufig ein Fremdantrag von der Krankenkasse oder dem Finanzamt. Dies ist der Worstcase. Es sollte unbedingt zuerst ein Eigenantrag eingereicht werden. Wird dieser Zeitpunkt verpasst, so ist der Handlungsspielraum das Unternehmen dann noch zu retten, sehr gering.
Welche Gefahren gehen von der Subsidiärhaftung aus? (§ 28e II SGB IV)
Die Subsidiärhaftung beschreibt das Haftungsrisiko des Entleihers für Sozialversicher-ungsbeiträge der überlassenen Arbeitnehmer. Wenn die Krankenkassen bei den Kunden des Unternehmens die nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge der einzelnen überlassenen Mitarbeiter einfordern und der Kunde dies bezahlen muss, ist der Kunde für das insolvente Unternehmen für alle Zeit verloren. Dieser Haftungsfall zu Lasten der Kunden muss vermieden werden. Daher gilt es in jedem Falle die subsidiäre Haftung auszuschließen. Dieses Ziel ist erreichbar - dafür ist jedoch praktisches Wissen und Erfahrung in der Branche der Arbeitnehmerüberlassung und des Insolvenzrechts von Nöten.
Wie wird die Bundesagentur für Arbeit reagieren?
Ist das Unternehmen im Vorfeld bei Prüfungen durch die Agentur für Arbeit bereits negativ aufgefallen, z.B. durch fehlerhafte Abrechnungen für Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt, Branchenzuschläge usw., so wird die Agentur für Arbeit erwägen die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zu entziehen. Argument hierfür sind häufig Steuerschulden, sowie fehlende Sozialversicherungs-beiträge. Dies würde die Unternehmenspleite besiegeln. Durch kluge Kommunikation und Argumentation mit der Agentur für Arbeit kann dieses Szenario verhindert werden. In keinem von uns betreuten Verfahren kam es bisher zu einem Entzug der Erlaubnis.
Wann lohnt sich eine Insolvenz?
Die Frage mag zunächst verwundern. Sie zielt auf zwei Unternehmenskonstellationen ab. Zum einen muss bei einem angeschlagenen Unternehmen der Wunsch bestehen, das Unternehmen fortzuführen. Sollte die Geschäftsführung keine Hoffnung in der Sanierung des Unternehmens sehen - so ist eine Regelinsolvenz passender. Nicht jedes Unternehmen lässt sich sanieren. Von uns erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung. Zum anderen müssen sich gerade Unternehmen mit einer hohen Schuldenlast die Frage stellen, inwiefern diese Schulden bezahlbar sind. Hohe Schulden drücken die Rentabilität des Unternehmens. Fakt ist, dass ein frühes Krisenmanagement die Chancen einer erfolgreichen Insolvenz in Eigenverwaltung deutlich erhöht. Unserer Einschätzung nach haben viele Unternehmer den Schritt in die Insolvenz noch nicht gewagt, obwohl die Situationen für viele Unternehmen mit normalen wirtschaftlichen Mitteln bereits ausgereizt sind.
Fazit
Zeitarbeitsfirmen eignen sich hervorragend für die Insolvenz in Eigenverwaltung. Durch das Insolvenzgeld erhält jedes Unternehmen einen erheblichen Liquiditätsbonus. Kaum eine andere Branche erhält im laufenden Insolvenzverfahren Insolvenzgeld in dieser Höhe. Zeitarbeitsfirmen arbeiten damit 3 Monate mit sehr geringen Kosten. Diese Zeit kann für Umstrukturierung und Sanierung genutzt werden. Die erwirtschafteten Gewinne begünstigen eine gute Insolvenzquote und damit den Abschluss eines Insolvenzplanes.
Über den Autor
Rechtsanwalt Jörg Franzke, Partner der Sozietät Dols | Franzke Rechtsanwälte und Notar berät seit über 20 Jahren bundesweit Unternehmen und Personen, wenn Schulden außer Kontrolle geraten. Erfahrung aus 15.000 Beratungen und zahlreichen Sanierungsinsolvenzen.