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Hauptgeschäftsführer Werner Stolz (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, iGZ e.V.: „Es ist sehr bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen das heiße Eisen des gesetzlichen Verbotes, neben Werkvertragsbeschäftigte auch den Einsatz von Zeitarbeitskräften in der Fleischwirtschaft ganz bzw. perspektivisch auszuschließen, gar nicht erst anfassen wollte."

"Sektorale Beschäftigungsverbote politisch antiquiert"

Zum heute verkündeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, die Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie als unzulässig zu verwerfen, nimmt Hauptgeschäftsführer Werner Stolz (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, iGZ e.V.) wie folgt Stellung:

„Es ist sehr bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen das heiße Eisen des gesetzlichen Verbotes, neben Werkvertragsbeschäftigte auch den Einsatz von Zeitarbeitskräften in der Fleischwirtschaft ganz bzw. perspektivisch auszuschließen, gar nicht erst anfassen wollte. Die von der Kammer angenommene Betroffenheits-Hürde der Beschwerdeführer aus der Zeitarbeitsbranche hätte durch eine mündliche Verhandlung sicherlich übersprungen werden können, die aber leider nicht in Karlsruhe stattgefunden hat. Nunmehr müssen sich zunächst die Fachgerichte mit diversen Einzelfragen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes weiterhin beschäftigen. Auch der Gesetzgeber sollte die für das Jahr 2023 vorgesehene Evaluation des Gesetzes nutzen, die restriktiven Zeitarbeitsregeln noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Sektorale Beschäftigungsverbote für Personaldienstleistungen wie etwa auch im Bauhauptgewerbe sind unverhältnismäßig, politisch antiquiert und daher gerade von einer „Fortschrittskoalition“ wieder abzuschaffen. Eine Zeitenwende ist auch auf diesem Gebiet längst überfällig.“

Über den Autor

Werner Stolz

Werner Stolz hat während seiner hauptamtlichen Tätigkeit beim iGZ seit Anfang 2001 den damaligen kleinen Verbund von mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen zum mitgliederstärksten und professionell aufgestellten Arbeitgeberverband iGZ weiterentwickelt. Zuvor studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Münster sowie Volks- und Betriebswirtschaft an der Fernuniversität Hagen und arbeitete als selbstständiger Rechtsanwalt in einer Hammer OLG-Kanzlei und in Münsterschen Sozietäten.


Telefon: 0251 32262-121
E-Mail: stolz@ig-zeitarbeit.de

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