Schwangere besser schützen
„Um werdende und frischgebackene Mütter vor möglichen Gefahren zu schützen, müssen Zeitarbeits- und Kundenbetriebe eng zusammenarbeiten“, betont Martin Gehrke, Mitglied im Bundesvorstand des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Seit 1952 gibt es das Mutterschutzgesetz. 2017 wurde es grundlegend reformiert. Seit dem 1. Januar 2018 sind die neuen Regelungen des Mutterschutzgesetzes in Kraft.
„Neu ist, dass Arbeitgeber für jeden einzelnen Arbeitsplatz unabhängig davon, ob eine Mitarbeiterin schwanger oder nicht ist, eine Gefährdungsanalyse erstellen muss. Jeder Platz muss darauf überprüft werden, ob er für Schwangere geeignet ist. Gefährdungen für Schwangere und stillende Frauen müssen durch Schutzmaßnahmen komplett ausgeschlossen werden“, erklärt Gehrke.
Pflichten des Arbeitgebers
Sobald die Mitteilung über eine Schwangerschaft oder des Stillens erfolgt ist, müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen ermittelt werden. Ergeben sich durch die Analyse Gefährdungen, besteht ab Mitteilung der Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot, bis die Maßnahmen umgesetzt wurden. Zusätzlich muss der Arbeitgeber der schwangeren oder stillenden Angestellten ein Gespräch über weitere nötige Anpassungen der Arbeitsbedingungen anbieten.
Dokumentation
Der Arbeitgeber ist außerdem dazu verpflichtet, die schwangerschaftsspezifische Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Das muss zusätzlich zur Dokumentation der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung geschehen.
Informationspflicht
Ebenso wird der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle im Unternehmen beschäftigte Personen über das Ergebnis der schwangerschaftsspezifischen Gefährdungsanalyse zu informieren und auch über die gegebenenfalls erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Bußgeld
Falls die Gefährdungsanalyse durch den Arbeitgeber nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchgeführt wird, kann diese ab dem 1. Januar 2019 mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies gilt allerdings nur für Mitteilungen von Schwangerschaften bis zum 31. Dezember 2017. Dadurch wird den Arbeitgebern eine gewisse Zeit gegeben die Reform des Mutterschutzgesetzes in die Praxis umzusetzen. Sobald eine Frau ab dem 1. Januar 2018 ihrem Arbeitgeber mitteilt schwanger zu sein oder zu stillen, muss die schwangerschaftsspezifische Gefährdungsbeurteilung sofort durchgeführt werden. Sollte der Arbeitgeber dagegen verstoßen, droht ihm bereits ab dem 1. Januar 2018 ein Bußgeld. (SB)