Tarifvertrag & Informationen

Hier finden Sie alle Tarifverträge für die Zeitarbeit, die der iGZ mit den
Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) abgeschlossen hat.

Tarifwerk | Tarifbroschüre

Hinweis: Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der iGZ ist zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des iGZ sowie des BAP sind auf den GVP als deren Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für die zwischen dem iGZ und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge sowie für die zwischen dem BAP und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge. Beide Tarifwerke gelten auch unter dem Dach des GVP zunächst unverändert und unter ihrer bisherigen Bezeichnungals selbstständige Tarifwerkeweiter fort.

Zusätzlich zu der Tarifbroschüre haben wir die aktuelle Entgelttabelle in einer Übersicht aufbereitet, in der die iGZ-Entgelte mit Branchenzuschlägen aufgeführt sind.

 

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Aktuelle Hinweise

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06.12.2023

iGZ-DGB-Tarifwerk
(Tarifbroschüre, ab Januar 2023)

In der iGZ-Tarifbroschüre finden Sie die tariflichen Rahmenbedingungen für Zeitarbeitnehmer.

28.03.2023

iGZ-DGB-Tarifwerk
(Klappkarte, ab Januar 2023)

Die Klappkarte gibt einen ersten Überblick über die wichtigsten Regelungen des iGZ-Tarifvertrags. Rechtlich verbindlich sind die Regelungen im gesamten Tarifwerk.


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21.06.2022

Mindestlohntarifvertrag
(ab Oktober 2022)

Der Mindestlohntarifvertrag, abgeschlossen zwischen iGZ/BAP und den DGB-Gewerkschaften, bildet die Basis für die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeitsbranche. 


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23.02.2023

Entgelttabellen ohne Branchenzuschläge
(ab Oktober 2022)

In dieser Übersicht finden Sie die iGZ-Entgelttabellen (ohne Branchenzuschläge), die 2023 bei der Vergütung in der Zeitarbeit zu berücksichtigen sind. 


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23.02.2023

Entgelttabellen mit Branchenzuschlägen
(ab Oktober 2022)

In dieser Übersicht finden Sie die iGZ-Entgelttabelle mit allen Branchenzuschlägen, die 2023 bei der Vergütung in der Zeitarbeit zu berücksichtigen sind.


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23.02.2023

Entgelttabelle für 151,67 Stunden
(ab Oktober 2022)

Die Entgelttabelle auf Basis von monatlich 151,67 Stunden ist nicht Teil des Tarifwerks, nach § 6a MTV iGZ kann sich eine abweichende Vergütung ergeben. 


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19.09.2023

Entgelttabellen mit BZ ab April 2022

Entgelttabellen mit Branchenzuschlägen (ab April 2022)


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Tarifwerk | Informationen

In diesem Abschnitt finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Tarifverträgen für die Zeitarbeit, die der iGZ mit den Gewerkschaften des DGB abgeschlossen hat, u.a. zu den Entgeltgruppen, dem Arbeitszeitkonto oder zu Urlaubsansprüchen. 

Die Informationen sind so sortiert, wie sie sich auch in der iGZ-Tarifbroschüre im Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV), dem Entgelttarifvertrag (ETV) und dem Manteltarifvertrag (MTV) finden.

 

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Aktuelle Hinweise

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01.04.2022

Entgeltgruppen und Eingruppierung

In diesem Merkblatt werden sämtliche Entgeltgruppen        (§ 3 ERTV iGZ) und die zu berücksichtigenden Grundsätze bei der Eingruppierung (§ 2 ERTV iGZ) erläutert.


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01.04.2022

Einsatzbezogene Zulage

Anhand von Beispielen werden die häufigsten Fragen zur einsatzbezogenen Zulage (§ 5 ERTV iGZ) beantwortet, unter anderem zur Verrechnung mit übertariflichen Zulagen. 


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01.04.2020

Kündigungsfristen

Hier werden die Kündigungsfristen innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses und nach Ablauf der Probezeit erläutert (§ 2.2. MTV iGZ).


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13.08.2020

Arbeitszeitmodelle

Die Unterschiede zwischen der variablen Arbeitszeit und der verstetigten Arbeitszeit von monatlich 151,67 Stunden werden erklärt (§ 3.1. MTV iGZ).


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19.09.2022

Neue Arbeitszeitregelung in § 3.1.1. MTV

Hier finden Sie eine Erläuterung der Voraussetzungen der neuen Arbeitszeitregelung und die Auswirkungen auf das Arbeitszeitkonto und weitere tarifliche Regelungen.


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08.10.2020

Arbeitszeitkonto

In diesem umfangreichen Merkblatt werden Ihre Fragen zur Einrichtung und Führung eines Arbeitszeitkontos in der Zeitarbeitsbranche beantwortet (§ 3.2. MTV iGZ).


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01.12.2022

Zuschläge

Alle Fragen zu Nachtzuschlägen, Sonntagszuschlägen, Feiertagszuschlägen und Mehrarbeitszuschlägen (§ 4 MTV) werden hier mit vielen Beispielen beantwortet. 


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21.03.2022

Berechnung des Urlaubsanspruchs

Hier wird die Berechnung des Urlaubsanspruchs, insbesondere die Entstehung des Anspruchs sowie Dauer und Umfang des Urlaubs, behandelt (§ 6 MTV iGZ).


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01.06.2022

Gewährung des Urlaubs

In diesem Merkblatt werden Ihre Fragen zur Gewährung des Urlaubs und der Übertragung, dem Verfall und der Abgeltung von Urlaubstagen beantwortet (§ 6 MTV iGZ).


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25.01.2017

Urlaubsentgelt / EFZ bei Krankheit

Hier steht ein Merkblatt zur Berechnung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 6a MTV iGZ) zur Verfügung.


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01.12.2021

Jahressonderzahlungen

Anhand von Beispielen werden die häufigsten Fragen zu den tariflichen Jahressonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) beantwortet (§ 8 MTV iGZ).


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18.03.2021

Mitgliedervorteil

In diesem weiteren Merkblatt zu den erhöhten Jahres-sonderzahlungen erfahren Sie mehr zum Mitgliedervorteil und der Verfahrensvereinbarung zu § 8 MTV iGZ.


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01.04.2020

Streik im Kundenbetrieb

Die Auswirkungen eines Streiks im Kundenbetrieb auf die Möglichkeit eines Einsatzes und die Vergütung von Zeitarbeitnehmern werden hier erläutert (§ 11 MTV iGZ).


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30.03.2020

Informationen zum Tarifabschluss 2019

In diesen Informationen finden Sie die Änderungen des iGZ-DGB-Tarifwerks 2020-2022 durch den Tarifabschluss im Dezember 2019 schnell auf einen Blick erläutert.


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22.06.2022

Tarifabschluss 2022 in der Zeitarbeit

Hier finden Sie Informationen zur Erhöhung der EG 1, 2a und 2b aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns von 12 € und weiteren Änderungen im iGZ-DGB-Tarifwerk.


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13.01.2023

Tarifabschluss 2023 in der Zeitarbeit

Informationen zur Erhöhung der Entgeltgruppen 3 bis 9 und weiteren Änderungen im iGZ-DGB-Tarifwerk aufgrund des Tarifabschlusses vom 13.01.2023.


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Tarifwerk | Inbezugnahme

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sieht die Gleichstellung von Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern bei allen wesentlichen Arbeitsbedingungen vor („Equal Treatment“). Von diesem gesetzlichen Gleichstellungsgrundsatz kann allerdings durch einen Tarifvertrag abgewichen werden. In der Regel erfolgt dies durch eine vollständige Inbezugnahme des iGZ-DGB-Tarifwerks im Arbeitsvertrag.

Informationen zur vollständigen und wirksamen Inbezugnahme von Tarifverträgen der Zeitarbeit und den Anforderungen an einen Arbeitsvertrag finden Sie hier.

 

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Aktuelle Hinweise

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07.02.2020

Vollumfängliche Inbezugnahme

Die erste Entscheidung des BAG zur vollumfänglichen Inbezugnahme von Tarifverträgen der Zeitarbeit führte zu einer Anpassung der Arbeitsverträge in der Branche.  


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21.09.2021

Weitere BAG-Entscheidung

In einer weiteren Entscheidung hat das BAG seine neue Rechtsprechung präzisiert. In dem Merkblatt werden die Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung erläutert.


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Branchenzuschläge | Tarifbroschüren

Der iGZ hat mit den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) derzeit elf Tarifverträge über Branchenzuschläge (bspw. für die Metall- und Elektroindustrie und die Chemische Industrie) abgeschlossen. Die Tarifverträge sehen eine Anhebung der Vergütung in insgesamt sechs Stufen durch einen prozentualen Aufschlag auf den tariflichen iGZ-Grundlohn vor.

Einige Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ) sind um die Tarifverträge Inflationsausgleichsprämie (TV IAP) ergänzt worden.

 

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Aktuelle Hinweise

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24.10.2023

Erläuterungen zu den TV IAP

Gemeinsame Erläuterungen der Verbände iGZ/BAP zu den Tarifverträgen Inflationsausgleichsprämie (TV IAP) 


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24.10.2023

Kundenfragebogen zu den TV IAP

Gemeinsamer Kundenfragebogen der Verbände iGZ/BAP mit Nachweis zur "Deckelung" gegenüber dem Mitarbeiter


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08.08.2023

TV BZ ME (ab 01.07.2023)

Metall- und Elektroindustrie (Branchenzuschläge)


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08.08.2023

TV IAP ME

Metall- und Elektroindustrie (Inflationsausgleichsprämie)


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10.08.2023

TV BZ Chemie (ab 01.07.2023)

Chemische Industrie (Branchenzuschläge)


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10.08.2023

TV IAP Chemie

Chemische Industrie (Inflationsausgleichsprämie)


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10.08.2023

TV BZ Kunststoff (ab 01.07.2023)

Kunststoff verarbeitende Industrie (Branchenzuschläge)


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10.08.2023

TV IAP Kunststoff

Kunststoff verarb. Industrie (Inflationsausgleichsprämie)


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10.08.2023

TV BZ Kautschuk (ab 01.07.2023)

Kautschukindustrie (Branchenzuschläge)


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10.08.2023

TV IAP Kautschuk

Kautschukindustrie (Inflationsausgleichsprämie)


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10.08.2023

TV BZ PE - gewerblich (ab 01.07.2023)

Papier erzeugende Industrie (Branchenzuschläge)


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10.08.2023

TV IAP PE - gewerblich

Papier erzeugende Industrie (Inflationsausgleichsprämie)


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10.08.2023

TV BZ KS (ab 01.07.2023)

Kali- und Steinsalzbergbau (Branchenzuschläge)


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10.08.2023

TV IAP KS

Kali- und Steinsalzbergbau (Inflationsausgleichsprämie)


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19.09.2023

TV BZ TB (ab 01.10.2023)

Textil- und Bekleidungsindustrie (Branchenzuschläge)


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19.09.2023

TV IAP TB

Textil- u. Bekleidungsindustrie (Inflationsausgleichsprämie)


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19.09.2023

TV BZ HK (ab 01.10.2023)

Holz und Kunststoff verarb. Industrie (Branchenzuschläge)


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24.10.2023

Übersicht zu den TV BZ und TV IAP

Übersicht zu den geänderten TV BZ und neuen TV IAP 


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16.03.2023

TV BZ Druck - gewerblich

Druckindustrie (Branchenzuschläge)


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16.03.2023

TV BZ PPK

Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie (Branchenzuschläge)


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16.03.2023

TV BZ Eisenbahn

Schienenverkehrsbereich (Branchenzuschläge)


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Branchenzuschläge | Informationen

Eine über neun Monate hinausgehende Abweichung vom Gebot gleicher Entlohnung (“Equal Pay”) ist nur zulässig, wenn für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag über Branchenzuschläge (TV BZ) gilt, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. 

Nach spätestens fünfzehn Monaten einer Überlassung an einen Kunden muss mindestens ein Arbeitsentgelt erreicht werden, das in dem Tarifvertrag als gleichwertig mit dem tarifvertraglichen Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammmitarbeiter der Einsatzbranche gilt. Nach einer Einarbeitungszeit von längstens sechs Wochen muss eine stufenweise Heranführung an dieses Arbeitsentgelt erfolgen.

Den Rechtsinfos können Sie u.a. die Änderungen aller TV BZ 2017 (AÜG-Reform), einiger TV BZ 2020 (Änderung der iGZ-Entgeltgruppen) und der TV BZ ME 2021, TV BZ HK 2021 und TV BZ TB 2021 (Erweiterung des Geltungsbereichs) entnehmen.

 

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Aktuelle Hinweise

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21.09.2021

Erweiterung der Geltungsbereiche

Der iGZ und die IG Metall haben die Geltungsbereiche der Branchenzuschläge nach den TV BZ ME, TV BZ HK und TV BZ TB zum 01.12.2021 für neue Überlassungen geändert. 


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28.03.2018

Equal Pay und BZ (ab dem 16. Monat)

Mit Hilfe des Merkblatts kann das gesetzliche Equal Pay und der Branchenzuschlag ab dem 16. Einsatzmonat ("Deckelung II") ermittelt und berechnet werden.


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23.04.2019

Mindestbranchenzuschlag

Die häufigsten Fragen zum "Verbot der Nulldeckelung" und dem Mindestbranchenzuschlag i.H.v. 1,5 % werden in dieser Rechtsinfo mit zahlreichen Beispielen beantwortet. 


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11.10.2017

BAG-Rechtsprechung zum TV BZ ME

Hier finden Sie eine Bewertung einiger Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum TV BZ ME und den Auswirkungen auch auf andere Branchenzuschläge.  


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11.10.2017

Änderungen der TV BZ 2017

Hier finden Sie eine Übersicht und Erläuterungen zu den erforderlichen Änderungen der Branchenzuschläge aufgrund der Änderungen des AÜG zum April 2017. 


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Branchenzuschläge | Fragebogen

Mit dem Fragebogen zur Bestimmung der Branchenzugehörigkeit können Personaldienstleister und Kundenunternehmen ermitteln, ob bei einer Überlassung die tariflichen Branchenzuschläge oder das gesetzliche Equal Pay zu berücksichtigen sind. 

Der iGZ bietet den Fragebogen in zwei Versionen an. In der "aufgeklappten" pdf-Datei sind sämtliche Erläuterungen auch für den Kunden direkt sichtbar. In der word-Datei sind die Erläuterungen zunächst "zugeklappt", die einzelnen Fragen können bei Bedarf "aufgeklappt" werden.

 

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Aktuelle Hinweise

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01.12.2021

Fragebogen Branchenzugehörigkeit
("aufgeklappt")

In der "aufgeklappten" Version sind alle Fragen an den Kunden und die Erläuterungen direkt sichtbar. Die Fragen können nicht "zugeklappt" werden. 


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01.12.2021

Fragebogen Branchenzugehörigkeit
("zugeklappt")

In der "zugeklappten" Version können die einzelnen Fragen an den Kunden und die Erläuterungen dieser Fragen bei Bedarf "aufgeklappt" werden.


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