Kurzarbeitergeld auch für Zeitarbeit verlängert
Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlossen. Zur Gesetzesänderung gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit.
Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht laut Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit (BA), wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Bis zum 30.06.2022 werde zudem weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet.
Kurzarbeitergeld auch für Zeitarbeitnehmer
Auch Beschäftigte in der Zeitarbeit können unterstützt werden. Die Bezugsdauer werde für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden sei, auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, verlängert. Das Kurzarbeitergeld werde für Beschäftigte in Kurzarbeit, die einen Lohnausfall von mindestens 50 Prozent haben, bis Ende Juni weiterhin aufgestockt. Ab dem vierten Bezugsmonat – gerechnet ab März 2020 – wird auf 70 Prozent (77 Prozent für Beschäftigte mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts aufgestockt.
Minijobs
Bis Ende Juni bleibt es laut BA während der Kurzarbeit weiterhin möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.
Infos zum Kurzarbeitergeld
Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld; Förderung von Weiterbildung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung.
Der iGZ informiert seine Mitgliedsunternehmen zudem exklusiv per Mitgliederinfos und im internen Teil der Homepage: Informationen zur Kurzarbeit. (WLI)