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Wolfram Linke Pressesprecher
Telefon: +49 30 206098-5218
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist wieder online verfügbar und kann ab sofort auf dem VBG-Online-Kundenkonto problemlos abgerufen werden.
Die Bescheinigung ist insbesondere für Personaldienstleistungsunternehmen wichtig: Bei der Arbeitnehmerüberlassung spielt die Vertrauenswürdigkeit des Personaldienstunternehmens eine entscheidende Rolle. Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (BG) belegt ein Unternehmen, dass seine Mitarbeiterschaft bei der BG angemeldet und versichert ist.
Bevor Unternehmen einer Zeitarbeitsfirma einen Auftrag erteilen, sind sie verpflichtet, deren Zuverlässigkeit zu prüfen. Das bezieht sich insbesondere auf die Anmeldung der Mitarbeiter bei Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung. Auch im eigenen Interesse vergewissern sich Auftraggeber von der Leistungsfähigkeit einer Zeitarbeitsfirma.
Auch Krankenkassen und Finanzämter stellen Zeitarbeitsunternehmen Unbedenklichkeitsbescheinigungen über die regelmäßige Erbringung der vorgeschriebenen Abgaben aus. Sie erklären gleichzeitig, dass keine Zahlungsrückstände bestehen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind zeitlich befristet und für ein Jahr oder sechs Monate gültig. Zeitarbeitsunternehmen benötigen daher regelmäßig neue Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
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