Gesamtverband der Personaldienstleister

Eine gemeinsame Zukunft aus iGZ und BAP

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

seit dem 21. Juni wissen wir: Aus iGZ und BAP wird GVP.
Die Mitglieder beider Verbände haben sich für eine gemeinsame, starke Branchenvertretung entschieden. Eine Vertretung, die künftig die Personaldienstleistung in ihrer ganzen Vielfalt umfasst. Ein gemeinsamer Verband, der seinen Mitgliedern die Dienstleistungen bietet, die eine sich rasant verändernde Unternehmenswelt erfordert.

Das zukünftige, gemeinsame Präsidium und der zukünftige Vorstand bedanken sich für das Vertrauen und nehmen den Auftrag der Mitgliederversammlung an, diese Verbandsneugründung des GVP nun gemeinsam mit der Hauptgeschäftsstelle umzusetzen.
Dazu gehören Formalitäten wie die Eintragung des neuen Vereins, die Entwicklung eines gemeinsamen, starken Außenauftritts sowie die Umsetzung der haupt- und ehrenamtlichen Strukturen. Wir gehen davon aus, dass diese Umsetzung im Laufe des 4. Quartals abgeschlossen sein wird und der Gesamtverband der Personaldienstleister bis dahin auch als Rechtsträger agieren und auftreten kann.
Bis dahin bleiben iGZ und BAP bestehen und stehen Ihnen wie gewohnt als Ansprechpartner mit ihren Dienstleistungen zur Verfügung. Entsprechend ändert sich bis dahin auch an Ihrer derzeitigen Verbandsmitgliedschaft nichts.

Die kommenden Monate werden für den zukünftigen Verband dynamisch, kraftvoll und zukunftsweisend sein. Wir freuen uns darauf, diese Zukunft gemeinsam mit der Branche zu gestalten.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

Christian Baumann (iGZ-Bundesvorsitzender)
Florian Swyter (BAP-Hauptgeschäftsführer)

Fragen und Antworten rund um die Gründung des GVP

Allgemein

Ab wann treten BAP und iGZ als gemeinsamer Verband „Gesamtverband der Personaldienstleister e. V.“ (GVP) auf?
Wann der GVP als Rechtsträger und damit auch öffentlich in Erscheinung tritt, hängt vom Zeitpunkt der offiziellen Eintragung im Vereinsregister ab. Diese werden wir beim Vereinsregistergericht Berlin-Charlottenburg umgehend einleiten, sobald auch der GVP auf seiner Mitgliederversammlung der Verschmelzung zugestimmt hat und die vierwöchige Einspruchsfrist abgelaufen ist. Wir gehen aktuell von einer Eintragung im 4. Quartal 2023 aus.

Wird es iGZ und BAP dann nicht mehr geben?
Bis zur offiziellen Eintragung des GVP werden BAP und iGZ weiterhin eigenständig fungieren und bestehen. Mit der Eintragung der Verschmelzung auf den GVP erlöschen der BAP und der iGZ als Verbände. Ihre Mitgliedschaft wird automatisch auf den GVP übergehen. Ein neuer Mitgliedsantrag ist also nicht notwendig. Auch die hauptamtlichen Mitarbeiter werden automatisch auf den GVP übergehen.

Wo finde ich Informationen zur Ehrenamtsstruktur, den Verbandsstatuten und der Beitragsordnung des GVP?
Alle relevanten Informationen können seit April 2023 auf dieser Seite, unter diesem Abschnitt eingesehen werden.

Ab wann gilt die Beitragsordnung für den GVP?
Die Beitragsordnung für den GVP wird zum Januar 2024 umgestellt. Bis dahin gelten weiterhin die Beitragsordnungen von iGZ und BAP, auch nach Eintragung der Verschmelzung. Für Neumitglieder, die nach Eintragung der Verschmelzung in den GVP eintreten, würde bis zum Ende 2023 die iGZ-Beitragsordnung gelten (siehe auch Übergangsregelung)

Ab wann und wo kann ich Mitglied im GVP werden?
Wenn Sie Mitglied werden wollen, müssen Sie nicht bis zur Eintragung der Verschmelzung warten. Sie können ohne weiteres beim iGZ oder BAP Mitglied werden. Die Mitgliedschaft geht dann in naher Zukunft auf den GVP über. Zu beachten ist, dass die Beitragsstruktur des GVP grundsätzlich derjenigen des iGZ entspricht, sodass bei einer Mitgliedschaft im iGZ der Nachweis des letztjährigen Umsatzes entbehrlich wäre.

An wen wende ich mich bei Fragen zum GVP?
Bei Fragen zum GVP steht Ihnen der Mitgliederservice von iGZ und BAP zur Verfügung.

Presseanfragen: An wen wende ich mich bezüglich des GVP?
Bis zur offiziellen Eintragung stehen Ihnen die gewohnten Ansprechpartner von iGZ und BAP für alle branchenrelevanten Informationen weiterhin zur Verfügung.

Mitgliederservices, Tarifwerk, Rechtsberatung

Was ändert sich für die BAP- und iGZ-Mitglieder nach dem Beschluss zur Verschmelzung auf den neugegründeten GVP?
Bis zur Eintragung der Verschmelzung von iGZ und BAP auf den GVP ändert sich für Mitgliedsunternehmen erst einmal nichts. Es bleibt bei den gewohnten Ansprechpartnern und den gewohnten Informationswegen. Auch an den Mitgliedsbeiträgen ändert sich bis zum 31. Dezember 2023 nichts, weil die Beitragsordnung des GVP erst ab dem 1. Januar 2024 gültig sein wird. Und da Ihre bisherige Mitgliedschaft nach Eintragung der Verschmelzung automatisch auf den GVP übergehen wird, kümmern wir uns darum, dass Ihnen ab dem Zeitpunkt alle Mitgliederservices des neuen Verbandes zur Verfügung stehen werden.

Geht meine Mitgliedschaft automatisch in den neuen Verband über?
An Ihrer aktuellen Mitgliedschaft ändert sich vorerst nichts. Erst durch die erfolgte Eintragung der Verschmelzung auf den GVP ins Vereinsregister und dem damit verbundenen Erlöschen von BAP und iGZ geht Ihre Mitgliedschaft automatisch auf den GVP über. Darüber werden wir Sie informieren. Ein Tätigwerden Ihrerseits ist also nicht notwendig.

Von wem bekomme ich auf welchem Weg in der nächsten Zeit Informationen zu aktuellen Entwicklungen in der Branche?
Sie können sich darauf verlassen, dass Sie, zunächst wie gewohnt, die relevanten Informationen von iGZ und BAP auf den bisherigen Wegen (Mitgliederinformationen per Rundschreiben, Newsletter, Social Media, Website, Onlineshop etc.) erhalten. Auch in diesem Fall erfolgt eine automatisierte Übertragung in die Verteiler des GVP, so dass keine Informationsverluste zu befürchten sind.

Wie wirkt sich die Verschmelzung beider Verbände auf das Tarifwerk von iGZ / BAP und DGB aus? Wird es in Zukunft gemeinsame Tarifverträge von iGZ und BAP geben?
Die verschiedenen Tarifwerke gelten weiter fort. Selbstverständlich wird ein gemeinsames Tarifwerk des GVP mit den Gewerkschaften angestrebt.

BAP-/ iGZ-Rechtsberatung: Stehen die gewohnten Services weiterhin zur Verfügung?
So lange keine formale Eintragung des GVP erfolgt ist, erhalten Sie die Rechtsberatung bei Ihrem bisherigen Verband auf dem gewohnten Wege: iGZ / BAP (E-Mail: recht@personaldienstleister.de, Telefon: 030 / 20 60 98 - 50).

Seminare, Veranstaltungen

Kann ich als iGZ-Mitglied auch an BAP-Seminaren und -Veranstaltungen teilnehmen und umgekehrt?
Den gegenseitigen Zugang zu Veranstaltungen und Seminaren zu einem Vorzugspreis, haben wir unseren Mitgliedern bereits in den letzten Monaten ermöglicht. Dies wird auch weiterhin erfolgen. Beide Programme laufen wie geplant weiter.

Ich habe bereits ein Ticket für eine iGZ- / BAP-Veranstaltung im zweiten Halbjahr gebucht. Findet diese Veranstaltung statt?
Ja. Alle geplanten Veranstaltungen (online und offline) finden wie angekündigt statt.

Dokumente zur Verbandsneugründung

15.06.2023

Digitale Mappe Mitgliederversammlung 2023


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04.04.2023

Satzung Gesamtverband der Personaldienstleister 03/2023

04.04.2023

Beitragsordnung Gesamtverband der Personaldienstleister 03/2023

04.04.2023

Übergangsregelung Gesamtverband der Personaldienstleister 03/2023

Aktuelles zur Verbandsneugründung

21.06.2023

Ein neuer Meilenstein der Zeitarbeitsgeschichte

100 Prozent Zustimmung: In einer offenen Abstimmung votierten 182 von 182 stimmberechtigten iGZ-Mitgliedern im Rahmen einer außerordentliche ...

16.06.2023

Stiftung flexible Arbeitswelt: Gemeinsam Potenziale heben

Der Arbeitsmarkt und die Arbeitswelt befinden sich in einem ständigen Veränderungsprozess. Dass die demografische Entwicklung, die Digitalis ...

13.06.2023

Mögliche hauptamtliche Struktur des Gesamtverbandes der Personaldienstleister

Am 21. Juni entscheidet sich, ob die beiden Arbeitgeberverbände BAP und iGZ in Zukunft gemeinsam als ein Verband - als der Gesamtverband der ...

31.05.2023

„Gemeinsam auftreten, noch stärker schlagen“ – neuer Verband für die Personaldienstleistung?

Warum gibt es zwei Arbeitgeberverbände für die Zeitarbeitsbranche? Für Außenstehende ist die Zweigleisigkeit kaum nachvollziehbar. Aus den z ...

24.05.2023

Einladung zur Mitgliederversammlung 2023

Hiermit laden wir die Mitglieder des iGZ zur außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Vorabend ein. Die Veranstaltungen finden wie folgt ...

04.04.2023

Verbandsneugründung liegt im Plan

Die Vorbereitungen zur Verbandsneugründung gehen voran. Beide Verbände gehen weiterhin davon aus, dass sie ihren Mitgliedern am 21. Juni des ...

Das sagen die Mitglieder von BAP und iGZ

Ihre Ansprechpartner

Christian Baumann

pluss Personalmanagement GmbH

Bundesvorsitzender

Telefon: 040 23630-111
E-Mail: baumann@ig-zeitarbeit.de

Dr. Martin Dreyer

Hauptgeschäftsführer (kommissarisch)

Telefon: 0251 32262-122
E-Mail: dreyer@ig-zeitarbeit.de

Andrea Resigkeit

Hauptgeschäftsführerin (kommissarisch)
und Leiterin Fachbereich Politische Grundsatzfragen

Telefon: 030 280459-89
E-Mail: resigkeit@ig-zeitarbeit.de