Zwischen Adventskerze und Corona-Regeln

Die Koalitionsverhandlungen beschäftigen die iGZ-Mitgliedsunternehmen in Berlin und Brandenburg, allerdings nicht nur die der Ampel, sondern auch die der Rot-Grün-Rote Regierung für Berlin selbst. Auch rechtliche Fragen bezüglich des Infektionsschutzgesetzes konnten beim Mitgliedertreffen geklärt werden.

Ulrike Schwarzer, Mitglied im iGZ-Bundesvorstand, machte auf die Entwicklung der Personaldienstleistung in Berlin aufmerksam: Im August hatte das Bundesland knapp 28.000 Zeitarbeitnehmer – ein Prozent weniger als im Vormonat. Diese Anzahl machte 1,8 Prozent der Gesamtbeschäftigten in Berlin aus und dennoch „wird über diese 1,8 Prozent oft laut und viel geredet“, kommentierte die Berlinerin. Positiv war die Zahl der Arbeitslosen, die durch die Zeitarbeit erwerbstätig wurden. Hier konnten 38 Prozent mehr als im Vorjahr in den Beruf finden. An das Vorkrisenniveau kommen diese Zahlen dennoch nicht heran, betonte Schwarzer.

Nur kleine Geschenktüten

„Welche Geschenke bringt die Ampelkoalition?“, fragte sich Andrea Resigkeit, Leiterin des iGZ-Fachbereichs Politische Grundsatzfragen. Ihr Urteil fiel eher negativ aus: „Die Geschenktruhe ist dieses Jahr für die Zeitarbeit schmal ausgefallen.“ Positiv vermerkte sie die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und das Fehlen von „Equal Pay“ in Bezug auf Zeitarbeit im Koalitionsvertrag. Gerade die SPD und die Grünen hatten sich diese Punkte auf die Fahne geschrieben. Bereits vor den Wahlen hatte der Verband Kontakt zu den Bundestagskandidaten gesucht. 12.500 potenzielle Kandidaten hatte das Berliner Hauptstadtbüro kontaktiert. Sobald diese gewählt sind, werden sie mit Anfragen überflutet.

Berliner Koalitionsverhandlungen

Über die Berliner Koalition berichtete Sven Weickert, Geschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB). Die Vereinigung aus der SPD, den Linken und den Grünen wird planmäßig zum 21. Dezember Franziska Giffey zur regierenden Bürgermeisterin wählen. Zuvor stimmen die Parteien den Koalitionsvertrag mit den Mitgliedern ab. Weickert gab den Teilnehmenden einen Überblick der Ressortverteilung und möglichen Personalien.

Corona-Regeln rechtlich erklärt

Weiterhin herrscht Unklarheit über die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Eric Odenkirchen, Leiter des iGZ-Fachbereichs Arbeits- und Tarifrecht, fasste den Zuschauern die wichtigsten Punkte zusammen: "Es gilt 3G am Arbeitsplatz, und die Homeoffice-Regelung aus dem Frühjahr tritt wieder in Kraft." Dabei gelte für die Arbeitgeber weiterhin kein Fragerecht nach dem Impfstatus – mit Ausnahme im Pflege- und Gesundheitsbereich. Ein Testnachweis könne und müsss jedoch beim Betreten des Arbeitsplatzes kontrolliert und dokumentiert werden. "Sollten sich Mitarbeiter weigern, den Testnachweis zu liefern, können sie abgemahnt und bei dauerhafter Weigerung gekündigt werden." Hier sei allerdings eine Verhältnismäßigkeitsprüfung notwendig. Nach der Homeoffice-Regelung müsse der Arbeitgeber den Beschäftigten die Arbeit von zu Hause anbieten, insofern keine betriebstechnischen Gründe vorliegen, die dagegen sprechen. Eine gute Nachricht hatte der Jurist nach dem ersten Advent auch für die Mitglieder dabei: Das Kurzarbeitergeld wird auch für die Zeitarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert. Somit steigt die maximale Bezugsdauer auf 24 Monate. (GB)

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