Zuviel Zeitarbeit: Investitionsförderung wird gestrichen

„Unternehmen, die mit öffentlichen Steuermitteln unterstützt werden, müssen gute Arbeit schaffen - oder Einschränkungen bei der Förderung hinnehmen“, begründete Wirtschaftsminister Matthias Machnig die Änderung der Förderrichtlinie. „Das ist ein Richtungswechsel. Das ist die Abkehr vom Billiglohnland Thüringen“, sagte Machnig Auch andere Förderinstrumente sollen im Hinblick auf die Leiharbeit überprüft werden.

Basisfördersatz

Nach der am 1. April in Kraft tretenden neuen Förderrichtlinie werden Unternehmen, bei denen der Anteil der Leiharbeit 30 Prozent der Gesamtbelegschaft überschreitet, künftig von der GA-Förderung komplett ausgeschlossen. Bei einem Anteil zwischen 10 und 30 Prozent wird nur noch der Basisfördersatz gewährt. Er beträgt bei kleinen und mittleren Unternehmen 20 Prozent und bei Großunternehmen 15 Prozent der Investitionssumme. Voll gefördert werden nur noch Unternehmen, deren Anteil an Leiharbeitern unter 10 Prozent liegt.

Lohndumping

Die zunehmende Leiharbeit verdränge auch in Thüringen immer mehr reguläre Beschäftigung und leiste Lohndumping Vorschub, begründete der Ressortchef den Vorstoß. Nach seinen Angaben sei allein von 2009 zu 2010 der Umfang der Leiharbeit in Thüringen um 46,8 Prozent auf 27.300 Beschäftigte gestiegen. In ganz Deutschland habe der Zuwachs nur 32,2 Prozent auf derzeit rund 800.000 Leiharbeiter betragen.

Arbeitsplatzsicherung

Nach der neuen Förderrichtlinie wird auch das mit der Finanz- und Wirtschaftskrise befristet eingeführte Kriterium der Sicherung von Arbeitsplätzen, das auch bei bloßem Erhalt der vorhandenen Jobs eine Investitionsförderung zuließ, wieder abgeschafft. Künftig werden wie zuvor nur die mit einer Investition neu geschaffenen Arbeitsplätze für die Förderung zugrunde gelegt. Die neuen Arbeitsplätze müssen ebenfalls mit festen, betriebsangehörigen Beschäftigten und nicht mit Leiharbeitern besetzt werden. Schließlich wird die so genannte Lohnkostenförderung eingestellt. Damit bezuschussten Arbeitsplätze seien in der Vergangenheit ebenfalls überdurchschnittlich oft mit Leiharbeitern besetzt worden.

Abfederung

„Mit diesen Regelungen geben wir einen Anreiz, reguläre Beschäftigung zu schaffen und Leiharbeiter dauerhaft in die Stammbelegschaften zu übernehmen“, sagte Minister Machnig. Zugleich bleibe genügend Spielraum, um die Leiharbeit als Instrument zur Abfederung von Auftragsspitzen zu nutzen. Die Förderung prekärer Beschäftigung aus Mitteln des Steuerzahlers werde hingegen ausgeschlossen. Der für Thüringen zuständige Bezirksleiter der IG Metall Frankfurt, Armin Schild, erklärte, die Leiharbeit entferne sich zunehmend von dem ursprünglichen Ziel, den Unternehmen Flexibilität zu ermöglichen und Produktionsspitzen abzufangen. (...) (RegioWeb Thüringen, 28.03.´11)