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VBG-Mitglieder können die DGUV-Branchenregel „Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen“ kostenlos als Printversion bestellen oder als PDF herunterladen.

Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz optimieren

„Um Unfälle von Zeitarbeitskräften effektiv zu verhüten, müssen Zeitarbeits- und Kundenbetriebe eng zusammenarbeiten“, betonte Martin Gehrke, Mitglied im Bundesvorstand des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Diese Zusammenarbeit erleichtert die jüngst veröffentlichte Branchenregel „Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), an der auch Gehrke mitgewirkt hat.

Die Broschüre erläutert, welche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ergriffen werden müssen und wer dafür jeweils verantwortlich ist. Außerdem gibt es Hintergrundinformationen, Praxistipps und Musterformulare. „Dadurch ist die Branchenregel besonders nutzerfreundlich und praxisnah gestaltet“, freut sich Gehrke.

Einarbeitung

Carsten Zölck, Leiter des DGUV-Sachgebiets Zeitarbeit und Präventionsexperte der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), pflichtet ihm bei: „Beschäftigte der Zeitarbeit kommen oft dann zum Einsatz, wenn der Druck im Betrieb am größten ist. Um sie erfolgreich im neuen Betrieb einzuarbeiten, müssen sich alle Beteiligten gut abstimmen.“

iGZ-Beteiligung

Die Branchenregel richtet sich nicht nur an Zeitarbeitsunternehmen, sondern auch an deren Kundenbetriebe. Sie setze kein neues Recht, erläutert der DGUV in einer Pressemitteilung, sondern fasse das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht verständlich zusammen. An der Ausarbeitung war neben verschiedenen Unfallversicherungsträgern und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände auch der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) beteiligt.

VBG-Mitglieder können die DGUV-Branchenregel „Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen“ kostenlos als Printversion bestellen oder als PDF herunterladen.