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Zeitarbeitsverbot für Flüchtlinge nicht zeitgemäß

Vier Jahre müssen Asylbewerber nach bisheriger Gesetzeslage im Aufenthaltsgesetz warten, bis sie in der Zeitarbeitsbranche tätig sein dürfen. "Praxisfremd" nennt das die Flüchtlingsbeauftrage der Bundesregierung im aktuellen SPIEGEL. Sie fordert, dass Asylbewerber künftig bereits nach 15 Monaten auch Jobs in der Zeitarbeit annehmen dürfen. "Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber ist nicht mehr zeitgemäß", meint Özoguz.

Änderung erwartet

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz begrüßte in einer ersten Stellungnahme, dass die iGZ-Forderung inzwischen von immer mehr Vertretern der Bundesregierung unterstützt wird. Die bisherige lange Zeitarbeitssperre sei nicht mehr zu rechtfertigen und realitätsfremd. Wer auf diesem Feld der Flüchtlingspolitik die anerkannt hohen Integrationserfolge der Branche durch Zeitarbeit weiterhin ignoriere, versagt den Betroffenen Chancen.

Gesetzesinitiative

Stolz: "Die tariflichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen der Personaldienstleistungen in Deutschland sind fair und längst nicht mehr prekär. Und Flüchtlinge werden natürlich wie alle anderen bei ihren Einsätzen gleichbehandelt." Er gehe davon aus, dass es nun bald zu einer entsprechenden Gesetzesinitiative der Bundesregierung kommen wird und der diskriminierende Tatbestand des § 40 Abs.1 Aufenthaltsgesetz endlich modifiziert wird.