Zeitarbeitsverbot das "schärfste Schwert"

Das Verbot von Zeitarbeit in der Fleischindustrie rückte jetzt auch in den Fokus der Expertenrunde der Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge: Der Sachverständige, Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Peter Schüren, bemängelte in der Diskussionsrunde die Verabschiedung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes, das nicht nur Werkverträge, sondern seit dem 1. April 2021 auch den Einsatz von Zeitarbeit in großen Teilen der Fleischindustrie verbietet. Das Gesetz verfolge zwar das richtige Ziel, habe aber den falschen Weg gewählt. Die Zeitarbeit gehöre bereits zu den am schärfsten regulierten Feldern, die es in Deutschland gebe. Daher sei fraglich, ob das Verbot überhaupt verhältnismäßig und erforderlich sei und dies müsse nun das Bundesverfassungsgericht prüfen.

Dieser Einschätzung schloss sich auch iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz an: Ein Verbot der Zeitarbeit sei das „schärfste Schwert“. Die Probleme und Perspektiven von Zeitarbeit in Zeiten der Corona-Pandemie diskutierten die Vertreter von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, der Landespolitik, dem Rechtswesen, Arbeitsverwaltung und Kontrollbehörden in der Expertenrunde der Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge NRW.

Betroffene Branche

Die Zeitarbeit gehört laut Bericht der Servicestelle zu den am härtesten von der Pandemie getroffenen Branchen: Laut einer Umfrage des iGZ waren knapp vier von fünf Zeitarbeitsunternehmen von coronabedingten Personalabmeldungen betroffen. Bei der sich nun abzeichnenden erneuten Erholung des Arbeitsmarkts erfährt die Arbeitnehmerüberlassung einen Aufwärtstrend, weil Unternehmen in Nachkrisenzeiten die flexiblere Zeitarbeit gegenüber Festanstellungen vorziehen.

Krisenfolgen bewältigen

Bernhard Ulrich, Leiter der Gruppe „Ordnung auf dem Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktpolitik, Migration“ im nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), betonte, es sei nun wichtig, die Krisenfolgen zu bewältigen. Auch wenn ein Großteil der Branche für faire Zeitarbeit stünde habe die Krise gezeigt, dass Zeitarbeit auch als Mittel für Lohndumping und zur Umgehung von Arbeitnehmerrechten missbraucht wurde. Arbeitsminister Karl-Josef Laumann habe diesen unfairen Arbeitsbedingungen den Kampf angesagt und das MAGS bekräftige den Dreiklang aus gesetzlichen Regelungen, wirksamen Kontrollen und dem Stärken der Arbeitnehmer und ihrer Rechte.

Scherbenhaufen

Wie groß der Scherbenhaufen ist, den die Pandemie in der Zeitarbeitsbranche hinterlassen hat, verdeutlichte Johannes Beckmann, Berater der Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge: Laut iGZ-Umfragen meldeten 84 Prozent der Zeitarbeitsfirmen, dass ihre Beschäftigten von den Kundenbetrieben abgemeldet wurden und damit ihre Einsätze unterbrechen/beenden mussten und 75 Prozent der Betriebe mussten Kurzarbeit anmelden. Gleichzeitig ließe sich auch eine gesteigerte Nachfrage in einzelnen Segmenten wie der Logistik- und Lieferbranche beobachten, so Beckmann.

Arbeitslosengeld

Michael Hermund (DGB) merkte dazu kritisch an, dass eine große Zahl der nun Arbeitslosen keinen oder keinen ausreichenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I habe und direkt Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen müsse. Dies bestätigte auch Ulrich Ruhrmann, Referat Steuerung Grundsicherung für Arbeitsuchende (MAGS).

Ungleichheiten beim Arbeitsschutz

Bei der Diskussion um die Änderungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes gingen die Meinungen der Teilnehmenden auseinander. Dr. Anne Goedicke (LIA) mahnte an, dass die Pandemie auch die Ungleichheiten im Arbeitsschutz zwischen Betrieben verschärft habe. Dem stimmte auch Michael Hermund zu und fasste die Situation so zusammen: „Die schwarzen Schafe, die es vorher gegeben hat, gibt es auch in der Pandemie.“ Susanne Uhl (NGG) bekräftigte dies und verdeutlichte noch einmal die besondere Situation in der Fleischindustrie. Hier sei die hohe Mobilität der Beschäftigten zwischen den Einsätzen und innerhalb der Einsatzbetriebe für den Arbeitsschutz besonders problematisch gewesen.

Schlupfloch schließen

Helmut Schütz-Bahl, Referat „Recht Arbeitsmarktpolitik“ im MAGS, verteidigte das Verbot, das seiner Ansicht nach ein Schlupfloch schließe. Uhl bestätigte dies und erläuterte, dass viele Werkvertragsunternehmen in der Fleischindustrie auch eine Zeitarbeitserlaubnis gehabt hätten. Christian Iwanowski (IGM) und auch Norbert Fuhrmann (IQZ) sahen in zu seltenen und teilweise nicht ausreichenden Prüfungen ein Problem. „Wir haben ein scharfes Schwert, aber es steckt dauerhaft in der Scheide.“, resümierte Fuhrmann. (WLI)