Zeitarbeitsunternehmen: AÜG-Reform unnötig

„Novellierung der Zeitarbeit aus Sicht der Branche unnötig - negative Auswirkungen befürchtet“ lauten Fazit und Titel eines Spezials der Industrie- und Handelskammer (IHK) Düsseldorf unter der Überschrift „Branchenbarometer Zeitarbeit“.

300 Zeitarbeitsunternehmen in und um Düsseldorf befragte die IHK im Frühjahr unter dem Eindruck des ersten Referentenentwurfs zur beabsichtigten Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). „Mehr als jedes zweite Unternehmen erwartet von den geplanten Änderungen in erheblichem Maße negative Auswirkungen auf seine Geschäftstätigkeit. Nur jeder siebte Betrieb rechnet mit keinen Beeinträchtigungen“, zog IHK-Volkswirt Gerd Helmut Diestler das Fazit aus den Ergebnissen.

Geschäftslage

Mit ihrer aktuellen Geschäftslage im Frühjahr 2016 seien die in Düsseldorf angesiedelten Zeitarbeitsbetriebe allerdings „sehr zufrieden“. Die Zeitarbeitsbranche rechne laut Barometer trotz der geplanten AÜG­-Reform mit einer weiteren positiven Entwicklung im Verlauf dieses Jahres.

Positive Entwicklung

Etwas anders sehen die Ergebnisse laut Befragung im Kreis Mettmann aus. Kein Zeitarbeitsunternehmen meldet eine gute, aber mehr als jeder vierte eine schlechte Geschäftslage. Doch auch dort rechne die Branche damit, dass sich ihre Geschäfte weiter verbessern. Die Mehrzahl der Zeitarbeitsunternehmen rechne jedoch, so Diestler, mit steigenden Verrechnungssätzen.

AÜG-Reform unnötig

Die geplanten Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und zu Equal Pay nach neun Monaten seien aus Sicht der Branche unnötig. Grund: Fast alle der antwortenden Zeitarbeitsfirmen zahlen laut Branchenbarometer die Tarifentgelte (elf Prozent) oder sogar mehr (83 Prozent). Die geplante Überlassungshöchstdauer von 18 oder bei entsprechender Betriebsvereinbarung 24 Monaten empfinden fast 70 Prozent der befragten Betriebe als zu kurz.

36 Monate

Wenn denn die Wiedereinführung einer Höchstüberlassungsdauer nicht zu verhindern sei, spreche sich die Mehrheit der Betriebe für eine Höchstdauer von 36 Monaten aus. Dies hätte laut Unternehmen wenigstens den Vorteil, zeitlich mit der Höchstdauer der Elternzeit übereinzustimmen. Für 18 Monate sprach sich überhaupt kein Betrieb aus. (WLI)

Über den Autor

Wolfram Linke

Wolfram Linke ist seit Juni 2008 Pressesprecher des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Davor arbeitete er 18 Jahre lang als Redakteur bei einer Tageszeitung, bildete regelmäßig Volontäre aus, führte Praktikanten in die Welt des Journalismus ein und hielt zahlreiche Fachvorträge zum Thema Medien. Linke ist außerdem zertifizierter Online-Redakteur, Certified Microsoft Technology Associate (Windows und Netzwerke) und hat mehrere weitere Microsoft- sowie Adobe-Zertifikate. Seit März 2014 ist er Vorsitzender des Pressevereins Münster-Münsterland.


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