Zeitarbeitstüren dauerhaft öffnen

Die Beschäftigungsmöglichkeiten von Flüchtlingen in der Zeitarbeit sollen künftig weiter erleichtert werden. „Dies ist ein längst überfälliger richtiger Schritt", wertet Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), das geplante Integrationsgesetz – kritisiert jedoch, dass diese Lockerung lediglich drei Jahre lang gelten soll.

Die geplante Änderung sieht vor, dass die Vorrangprüfung in Bundesländern mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosenquote ausgesetzt wird. Dadurch könnten Flüchtlinge über Zeitarbeit in allen Branchen – mit Ausnahme des Bauhauptgewerbes – eingesetzt werden und nicht mehr nur in Branchen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel.

Nicht hinnehmbare Diskriminierung

Unverständlich sei aber die Absicht des Gesetzgebers, nach Ablauf der drei Jahre zum kompletten Zeitarbeitsverbot für Flüchtlingen zurückzukehren. „Das ist eine nicht hinnehmbare Diskriminierung der Zeitarbeitsbranche und im Übrigen auch eine nicht zu rechtfertigende Beschränkung der Beschäftigungsmöglichkeiten von Flüchtlingen", bemängelt Stolz. Der iGZ fordere daher, dass diese "Rolle rückwärts" wieder komplett aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden soll. (ML)

11.07.2022

iGZ-Stellungnahme zum Referentenentwurf Integrationsgesetz