Zeitarbeitspläne im Visier der LVU-Konferenz
Dabei ging der iGZ-Hauptgeschäftsführer ausführlich auf die tariflichen und gesetzlichen Branchenveränderungen der letzten Jahre ein. Insbesondere den Sozialpartnern sei es mit den diversen Branchenzuschlagstarifverträgen gelungen, betriebliche Praktikabilität, kundenorientierte Flexibilität und faire Bezahlung der Zeitarbeitskräfte miteinander zu verbinden.
Zensur
Diese tarifautonomen Regelungen dürfe der Gesetzgeber jetzt nicht durch AÜG-Änderungen torpedieren. Dies käme einer staatlichen Zensur gleich. Auch eine Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer entfalte für die Betroffenen keinerlei Schutzwirkungen. Der Verlust des Einsatzes und damit erhebliche Lohneinbußen wären vielmehr die wahrscheinliche Folge dieses wenig marktgerechten Eingriffes. Um diese Nachteilsautomatik zu verhindern, müsse der Gesetzgeber zumindest Tariföffnungsklauseln für die Zeitarbeitsbranche schaffen. Hier könnten dann die Sozialpartner einvernehmlich festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Arbeitnehmerüberlassung über längere Zeiträume noch „vorübergehend“ ist.
Reform-Rad nicht zurückdrehen
Abschließend richtete Stolz einen Appell an die Bundesregierung: „Wir haben inzwischen auch im EU-Vergleich gute Zeitarbeitsstandards in Deutschland erreicht. Missbrauchsgefahren wurden auf ein Minimum reduziert. Jetzt muss die Große Koalition höllisch aufpassen, dass sie das Reform-Rad nicht zurückdreht und so wieder Sand in den Arbeitsmotor kommt.“ Die zahlreichen LVU-Geschäftsführer in Rheinland-Pfalz sahen dies in der anschließenden Diskussionsrunde, an der auch iGZ-Kommunikationsleiter Marcel Speker teilnahm, ebenso und sagten dem iGZ ihre Unterstützung zu.