Zeitarbeitsmindestlohn wird allgemeinverbindlich

Der Weg für einen flächendeckenden Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche ist geebnet: Der Tarifausschuss im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beschloss einstimmig, dass der Mindestlohn des iGZ-DGB-Tarifwerkes zum 1. Juni allgemeinverbindlich erklärt werden soll.

„Damit gilt der tarifliche Mindestlohn grundsätzlich für jedes Zeitarbeitsverhältnis in Deutschland“, verdeutlicht Sven Kramer, Vorsitzender der iGZ-Tarifkommission. Ohne die Allgemeinverbindlichkeitserklärung müssten nicht-tarifgebundene sowie ausländische Zeitarbeitsunternehmen lediglich den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro bezahlen. Das iGZ-DGB-Tarifwerk sieht hingegen seit dem 1. März 9,23 Euro (West) bzw. 8,91 Euro (Ost) vor.

Tarif vor Gesetz

„Es ist uns wichtig, dass unsere tariflichen Standards ausnahmslos für die gesamte Zeitarbeitsbranche gelten“, bekräftigt Kramer. Das entspreche auch dem iGZ-Leitsatz ‚Tarif vor Gesetz‘. Daher sei es für den iGZ eine Selbstverständlichkeit gewesen, dem Tarifausschuss die Allgemeinverbindlichkeit der Lohnuntergrenze vorzuschlagen. (ML)