Zeitarbeitsentlohnung steigt zum 1. Oktober im Osten
Mit der Einführung des Mindestlohns sind die Gehälter im Niedriglohnbereich in den vergangenen Jahren stärker gewachsen als die Gehälter höher Verdienender, lautet das Fazit einer Untersuchung des Statistische Bundesamtes. Das, so die Statistiker, gelte insbesondere für Ostdeutschland. Mit Blick auf die Zeitarbeitsbranche ist das allerdings nicht der Einführung des Mindestlohns, sondern der nahezu flächendeckenden Tarifanwendung der Branche zu verdanken.
Faire Tarifverhandlungen von Zeitarbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sorgen für faire Löhne – und das auch in Ostdeutschland. In mehreren Stufen wird dort das Lohngefüge der Zeitarbeit dem Westniveau angeglichen. Die nächste Tariferhöhung erfolgt zum 1. Oktober 2020: Der Eingangslohn erhöht sich dann in der Entgeltstufe 1 im Osten von 9,88 Euro auf 10,10 Euro.
Einheitliche Entlohnung
Auch in allen anderen Entgeltgruppen, insgesamt sind es zehn, erhöht sich das Entlohnungsniveau. Ab 1. April 2021 gilt dann schließlich nur noch eine Entgelttabelle für das gesamt Tarifgebiet Ost und West – der Zeitarbeitsmindestlohn steigt zu diesem Stichtag nochmals auf 10,45 Euro. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 9,35 Euro.
Gößerer Niedriglohnsektor
Laut eines Artikels des Magazins „Der Spiegel“ zum Thema waren im Berichtszeitraum 2018 etwa mehr als ein Fünftel der deutschen Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor angesiedelt. Ganz anders sieht es in der Zeitarbeitsbranche aus – über die Hälfte der Zeitarbeitnehmer zählen zu den ungelernten Hilfskräften. In Ostdeutschland, so der Spiegel, sei der Niedriglohnsektor mit 29,1 Prozent deutlich größer als im Westen. Im Vergleich der Zahlen von 2018 mit den Ergebnissen von 2014 sei der Anteil allerdings um 5,4 Punkte gesunken. In Westdeutschland hingegen verzeichnete das Statistische Amt eine Zunahme um 0,7 Prozentpunkte. (WLI)