Zeitarbeitsbranche hält an Tarif-Mindestlohn fest

Ein gesetzlicher Mindestlohn, so Stolz, sei zwar zu Recht von der Koalition abgelehnt worden - „aber bei der einer Prüfung, ob auch die Wettbewerbsfähigkeit und der soziale Arbeitnehmerschutz dauerhaft in der Zeitarbeit ohne eine allgemeinverbindliche Tarif-Lohnuntergrenze garantiert werden könne, muss dies auch die neue Bundesregierung verneinen und dringenden politischen Handlungsbedarf erkennen“, so Stolz.

Tariflicher Mindestschutz

Deshalb werde sich der Arbeitgeberverband von mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen auch weiterhin mit aller Kraft für einen tariflichen Mindestschutz für alle Anbieter auf dem Personaldienstleistungsmarkt einsetzen. Der iGZ-Hauptgeschäftsführer appellierte in diesem Sinne an Politik und alle Sozialpartner, das wichtige Anliegen in dieser Legislaturperiode endlich einvernehmlich zu realisieren.