Zeitarbeits-Mindestlohn beschlossen
Auf Vorschlag von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die Ministerrunde eine Vorlage beschlossen, die in der Zeitarbeit eine Lohnuntergrenze von 7,01 Euro im Osten und 7,89 Euro im Westen festlegt. Außerdem wurden Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker verlängert.
Mindestansprüche
Das Kabinett hat die Verordnungen so beschlossen - die 341.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Gebäudereiniger in der Innen- und Unterhaltsreinigung haben künftig Anspruch auf mindestens 8,82 Euro (Tarifgebiet West inkl. Berlin) bzw. 7,33 Euro (Ost). In der Glas- und Fassadenreinigung werden mindestens 11,33 Euro (West) bzw. 8,88 Euro (Ost) gezahlt. Die 46.000 Dachdecker erhalten einheitlich mindestens 11,00 Euro. In der Zeitarbeit, in der mehr als 900.000 Arbeitnehmer beschäftigt sind, müssen mindestens 7,89 Euro (West) bzw. 7,01 Euro (Ost inkl. Berlin) gezahlt werden.
Untergrenze bindend
Ein nach dem Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärter tariflicher Mindestlohn ist für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitskräfte bindend. Er verhindert damit auch Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Unternehmen, die existenzsichernde Löhne bezahlen. Ein Zuzug osteuropäischer Zeitarbeiter zu Dumpinglohn-Bedingungen ist zum Beispiel nicht mehr möglich.
Gleiche Bezahlung
In einer Pressemitteilung erklärte Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Neben einer branchenbezogenen Lohnuntergrenze benötigt die Zeitarbeit auch eine Stärkung des Grundsatzes der gleichen Bezahlung (Equal Pay) ihrer Mitarbeiter mit den Stammbelegschaften. Eine längerfristige oder sogar dauerhafte Ungleichbezahlung ist für uns nicht hinnehmbar. Zeitarbeit ist ein sinnvolles Instrument der Flexibilisierung, insbesondere wenn Auftragsspitzen und plötzliche Vakanzen aufgefangen werden sollen. Als Instrument der Lohnpolitik ist diese nicht gedacht und nicht akzeptabel.
Tarifliche Lösung
Nach Auffassung der Bundesregierung haben tarifvertragliche Lösungen Vorrang vor gesetzgeberischen Aktivitäten. Wir begrüßen Aktivitäten auf Seiten der Tarifvertragsparteien, die in entsprechende Vereinbarungen münden könnten.
Lösungen
Metallarbeitgeber, Industriegewerkschaft Metall sowie die Zeitarbeitsverbände BAP und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) haben in einer technischen Kommission ebenfalls die Möglichkeiten einer Lösung ausgelotet. In der vergangenen Woche hat der Vorstand der IG Metall einen Beschluss über die Bereitschaft zu Equal-Pay-Tarifverhandlungen gefasst. Wir erwarten, dass es sehr bald tatsächlich zur Aufnahme von Tarifverhandlungen kommt.
Kommission
Sollte dieses nicht in den nächsten Monaten der Fall sein, muss ersatzweise politisch gehandelt werden. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales müsste dazu bis zum Ende des ersten Quartals 2012 die für diesen Fall angekündigte Equal-Pay-Kommission einsetzen. Deren Aufgabe wäre es in erster Linie, angemessene Einarbeitungszeiten mit der Möglichkeit zur Zahlung abgesenkter Löhne zu bestimmen. (WLI)