Zeitarbeitnehmerin bekommt Lohn-Nachzahlung

In der Zeit danach wurde ihr ein Euro mehr bezahlt. Das Gericht erinnerte in diesem Zusammenhang an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaft und das daraus resultierende "Equal-Pay"-Gebot. Die Zeitarbeitnehmerin war insgesamt 15 Jahre lang bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt.

Ungelernte Hilfskraft

Als ungelernte Hilfskraft war sie bei verschiedenen Kundenunternehmen tätig, wo das Stammpersonal für dieselbe Arbeit mehr verdiente. Das Gericht sprach der Frau die Nachzahlung rückwirkend für vier Jahre zu (Aktenzeichen: Arb G KR AZ: 4 Ca 3074/10).