"Zeitarbeit wichtiger Partner des Personalmanagements"
In dem Special unter der Überschrift Entgeltabrechnung zeichnet die Expertin nach, wie sich die Tariflandschaft vom ersten mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifvertrag im Jahr 2003 bis hin zu den aktuellen Branchenzuschlagstarifen etabliert hat.
Stundenlöhne
Dazu heißt es: „Mitarbeiter in der Zeitarbeit sind in aller Regel sozialversicherungspflichtig und unbefristet beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Grundsätzlich hat ein Mitarbeiter in der Zeitarbeit gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Anspruch auf denselben Lohn wie vergleichbare Mitarbeiter der Stammbelegschaft des Kundenbetriebs. Hiervon kann durch den Entgelttarifvertrag der Zeitarbeit teilweise abgewichen werden. Dieser Tarifvertrag beinhaltet aktuell Stundenlöhne in den Entgeltgruppen 1 bis 9 zwischen 8,50 Euro und 18,89 Euro (im Westen) bzw. 7,86 Euro und 16,67 Euro (im Osten)."
Branchenzuschläge
Sehr häufig, so Durian, vergüten die Zeitarbeitsunternehmen ihre Mitarbeiter, besonders im Fachkräftebereich, über Tarif. Ergänzend zum Basistarifvertrag der Zeitarbeit wurden seit 2012 bis heute für elf Branchen, in denen Mitarbeiter der Zeitarbeit eingesetzt werden, Branchenzuschläge vereinbart. In fünf Schritten, verteilt auf neun Monate, wird hier eine mögliche Tariflücke zwischen der Vergütung des Stammmitarbeiters im Kundenunternehmen und dem Mitarbeiter, der dort im Rahmen der Zeitarbeit eingesetzt wird, ausgeglichen.
Große Herausforderung
Daraus ergebe sich bei der Entgeltberechnung eine komplizierte und große Herausforderung für die Zeitarbeitsunternehmen: „Der Aufwand für eine nachvollziehbare, verständliche und korrekte Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung hat sich gravierend erhöht. Nachfragen der Mitarbeiter, damit verbundene Erläuterungen der Abrechnungen sowie die Kommunikation zwischen Kundenunternehmen und den Personalreferenten und -disponenten bezüglich der Branchenzuordnung sind heute fester Bestandteil des Tagesgeschäfts von Zeitarbeitsunternehmen“, stellt die iGZ-Bundesvorsitzende fest.
Kalkulation
Zudem gelte es, die klassischen Lohnnebenkosten bei der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes, der dem Kundenunternehmen für die geleistete Arbeit des überlassenen Mitarbeiters in Rechnung gestellt werde, zu berücksichtigen. Außer den Lohnnebenkosten - wie dem Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen sowie den sonstigen direkten Lohnnebenkosten - habe das Zeitarbeitsunternehmen weitere Aufwendungen in seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Dies seien unter anderem die Kosten für Personalmarketing, Rekrutierung, Mitarbeiterbetreuung sowie allgemeine Verwaltungskosten (z. B. Miete, interne Personalkosten, Werbung, Vertrieb).
Unverzichtbares Instrument
Die iGZ-Bundesvorsitzende warnt vor einer Konzentration auf wenige, mächtige „Große“ und einige kleine Unternehmen: Das könne auch nicht im Interesse der Kundenunternehmen der Zeitarbeit sein. Grund: „Die strategische, langfristig ausgelegte Zusammenarbeit zwischen oftmals regional und mittelständisch aufgestellten Zeitarbeitsunternehmen und ihren Kundenunternehmen ist heute ein unverzichtbares Instrument, das die Flexibilität im Kundenunternehmen sichert“, betont Durian. Die Zeitarbeitsbranche sei als fachkompetenter Gesprächspartner mit personalwirtschaftlichem Hintergrund gefragt.
Wichtiger Partner
„Wenn die Zeitarbeitsunternehmen als kompetente Ansprechpartner des Personalmanagements akzeptiert werden, dann leisten sie mit ihren externen Mitarbeitern einen zusätzlichen Beitrag zur Flexibilität des Einsatzunternehmens“, unterstreicht Ariane Durian. Die Zeitarbeitsbranche sei ein sehr wichtiger und auch strategischer Partner des Personalmanagements für die Anforderungen, denen sich die Unternehmen zukünftig stellen müssen. (WLI)
Der komplette Text steht im Spezial der Lohn+Gehalt, Ausgabe 6, Oktober 2014.