"Zeitarbeit wichtiger Partner des Personalmanagements"

Dass man die umfangreiche Komplexität der Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche verständlich und übersichtlich darstellen kann, demonstrierte jetzt die iGZ-Bundesvorsitzende Ariane Durian in einem Artikel der Fachzeitschrift „Lohn+Gehalt“ zum Thema Entwicklung der Zeitarbeitsbranche.

In dem Special unter der Überschrift Entgeltabrechnung zeichnet die Expertin nach, wie sich die Tariflandschaft vom ersten mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifvertrag im Jahr 2003 bis hin zu den aktuellen Branchenzuschlagstarifen etabliert hat.

Stundenlöhne

Dazu heißt es: „Mitarbeiter in der Zeitarbeit sind in aller Regel sozialversicherungspflichtig und unbefristet beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Grundsätzlich hat ein Mitar­beiter in der Zeitarbeit gemäß dem Ar­beitnehmerüberlassungsgesetz Anspruch auf denselben Lohn wie vergleichbare Mitarbeiter der Stammbelegschaft des Kundenbetriebs. Hiervon kann durch den Entgelttarifvertrag der Zeitarbeit teilweise abgewichen werden. Dieser Tarifvertrag beinhaltet aktuell Stundenlöhne in den Entgeltgruppen 1 bis 9 zwischen 8,50 Euro und 18,89 Euro (im Westen) bzw. 7,86 Euro und 16,67 Euro (im Osten)."

Branchenzuschläge

Sehr häufig, so Durian, vergüten die Zeitarbeitsunternehmen ihre Mitarbeiter, besonders im Fachkräftebereich, über Tarif. Ergänzend zum Basistarifvertrag der Zeitarbeit wurden seit 2012 bis heute für elf Branchen, in denen Mitarbeiter der Zeitar­beit eingesetzt werden, Branchenzuschlä­ge vereinbart. In fünf Schritten, verteilt auf neun Monate, wird hier eine mögliche Tariflücke zwischen der Vergütung des Stammmitarbeiters im Kundenunterneh­men und dem Mitarbeiter, der dort im Rahmen der Zeitarbeit eingesetzt wird, ausgeglichen.

Große Herausforderung

Daraus ergebe sich bei der Entgeltberechnung eine komplizierte und große Herausforderung für die Zeitarbeitsunternehmen: „Der Auf­wand für eine nachvollziehbare, ver­ständliche und korrekte Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrech­nung hat sich gravierend erhöht. Nachfra­gen der Mitarbeiter, damit verbundene Er­läuterungen der Abrechnungen sowie die Kommunikation zwischen Kundenunter­nehmen und den Personalreferenten und -disponenten bezüglich der Branchenzu­ordnung sind heute fester Bestandteil des Tagesgeschäfts von Zeitarbeitsunterneh­men“, stellt die iGZ-Bundesvorsitzende fest.

Kalkulation

Zudem gelte es, die klassischen Lohnnebenkosten bei der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes, der dem Kundenunternehmen für die geleistete Arbeit des überlassenen Mitarbeiters in Rechnung gestellt werde, zu berücksichtigen. Außer den Lohnnebenkosten - wie dem Ar­beitgeberanteil an Sozialversicherungs­beiträgen sowie den sonstigen direkten Lohnnebenkosten - habe das Zeitarbeitsun­ternehmen weitere Aufwendungen in sei­ner Kalkulation zu berücksichtigen. Dies seien unter anderem die Kosten für Personalmarketing, Rekrutierung, Mitarbeiterbetreuung sowie allgemeine Verwaltungskosten (z. B. Mie­te, interne Personalkosten, Werbung, Ver­trieb).

Unverzichtbares Instrument

Die iGZ-Bundesvorsitzende warnt vor einer Konzentration auf wenige, mäch­tige „Große“ und einige kleine Unterneh­men:  Das könne auch nicht im Interesse der Kundenunternehmen der Zeitarbeit sein. Grund: „Die strategische, langfristig ausgelegte Zusammenarbeit zwischen oftmals regional und mittelständisch aufgestellten Zeitarbeitsunternehmen und ihren Kundenunternehmen ist heute ein unverzichtbares Instrument, das die Flexibilität im Kundenunternehmen sichert“, betont Durian. Die Zeit­arbeitsbranche sei als fachkompetenter Gesprächspartner mit personalwirtschaft­lichem Hintergrund gefragt.

Wichtiger Partner

„Wenn die Zeit­arbeitsunternehmen als kompetente An­sprechpartner des Personalmanagements akzeptiert werden, dann leisten sie mit ihren externen Mitarbeitern einen zusätz­lichen Beitrag zur Flexibilität des Einsatz­unternehmens“, unterstreicht Ariane Durian. Die Zeitarbeitsbranche sei ein sehr wichtiger und auch strategischer Partner des Perso­nalmanagements für die Anforderungen, denen sich die Unternehmen zukünftig stellen müssen. (WLI)

Der komplette Text steht im Spezial der Lohn+Gehalt, Ausgabe 6, Oktober 2014.