Zeitarbeit vor allem Flexibilitätspuffer

„Zeitarbeit wird von Kundenbetrieben primär als Flexibilitätspuffer genutzt. Infolgedessen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Begrenzung der Überlassungshöchstdauer neue Anreize setzt, Zeitarbeitnehmer nach 18 Monaten zu übernehmen“, lautet das Fazit einer Stellungnahme des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Vielmehr, so das IAB, könnten die genannten Regulierungen der Zeitarbeit dazu führen, dass Unternehmen auf den Einsatz von Zeitarbeitskräften verzichten und alternativ andere Vertragsformen wie On-Site-Werkverträge nutzen.

Kundenunternehmen befragt

Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird das IAB seit mehreren Jahren um seine Expertise zu verschiedenen Aspekten des Arbeitsmarktes gebeten dazu gehörten diesmal auch die Auswirkungen der AÜG-Reform. Unter anderem orientierte sich das IAB an einer Befragung von Kundenunternehmen im Jahr 2010 zu den Motiven, Zeitarbeit zu nutzen. Beinahe zwei Drittel der Kundenbetriebe gaben an, dass das Abfangen von temporären Auftragsspitzen ein wichtiges Motiv für die Nachfrage von Zeitarbeitnehmern war. Nur für circa 20 Prozent der Betriebe war hingegen die unverbindliche Erprobung neuer Mitarbeiter bedeutend.

Keine Befunde

Da die neuen Regelungen erst seit April 2017 gelten, liegen laut IAB noch keine Befunde zu den Wirkungen der Reform vor. Jedoch lässt sich auf der Basis von bisherigen Überlassungsdauern prognostizieren, wie viele Zeitarbeitnehmer von der Neuregelung betroffen wären. Lege man den Zeitraum der Jahre 2000 bis 2012 zu Grunde, zeige sich, dass nur rund zwölf Prozent der Zeitarbeitnehmer länger als 18 Monate bei derselben Zeitarbeitsfirma tätig waren.

Projektarbeit

Etwa 36 Prozent der Zeitarbeitnehmer mit Hochschulabschluss und 26 Prozent der Zeitarbeitnehmer mit Berufsausbildung waren laut IAB nach neun Monaten nach wie vor im gleichen Zeitarbeitsunternehmen tätig. Etwa 18 Prozent der Zeitarbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung weisen demnach eine Beschäftigungsdauer von neun Monaten beim gleichen Zeitarbeitsbetrieb. Ursache für die längeren Beschäftigungsdauern Hochqualifizierter sei vermutlich die Art der ausgeübten Tätigkeit. Sie dürften häufiger in längerfristig angelegten Projekten eingesetzt werden, die auch eine längere Einarbeitungszeit verlangen.

Helfertätigkeiten

Hingegen seien Zeitarbeiter ohne Berufsausbildung häufiger in kurzfristigen Helfertätigkeiten mit einer kurzen Einweisungsphase beschäftigt. Die Beschäftigungsdauern machen, so das IAB, deutlich, dass nur ein kleiner Teil der Zeitarbeitnehmer von der Neuregelung betroffen gewesen wären. Ferner sei zu bedenken, dass vor allem die Einführung des Equal Pay nach neun Monaten Anreize setze, Zeitarbeiter nach dieser Frist durch neue Zeitarbeitnehmer zu ersetzen. Eine mögliche Folge sei, dass die Überlassungsdauern zukünftig sinken werden. (WLI)

13.06.2022

IAB-Bericht Auswirkungen der AÜG-Reform