Zeitarbeit verringert Risiko späterer Arbeitslosigkeit

Besonders signifikant zeigt sich die positive Beschäftigungswirkung von Zeitarbeit innerhalb der ersten zwei Jahre. In diesem Zeitraum liegt die Wahrscheinlichkeit, eine neue Arbeitsstelle zu finden, um bis zu 60 Prozent höher, wenn Menschen einen Zeitarbeitsvertrag unterschreiben. Nach zwei Jahren pendelt sich dieser Wert auf rund 15 Prozent ein. „Wie der Verlauf zeigt, führt die Aufnahme eines Leiharbeitsverhältnisses im Anschluss an die vorherige Arbeitslosigkeit im Bundesland Hessen zu einer signifikant höheren Wahrscheinlichkeit beschäftigt zu sein, und dies über den gesamten Beobachtungszeitraum von fünf Jahren“, heißt es in der IAB-Studie.

Kein Lock-in-Effekt erkennbar

Rund zehn Prozent der Untersuchungsgruppe war am Ende des fünfjährigen Untersuchungszeitraums noch immer in der Zeitarbeit beschäftigt. Es gebe jedoch keine Anzeichen dafür, dass Zeitarbeit den Übergang in ein anderes Beschäftigungsverhältnis erschwere. Zu keinem Zeitpunkt könne ein „Lock-in-Effekt“ festgestellt werden. Zeitarbeitskräfte haben genauso hohe Chancen, eine Beschäftigung außerhalb dieser Branchen zu finden, wie Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Neuanstellung suchen.

Sicherer Weg zurück in Erwerbstätigkeit

„Für uns ist dies ein weiterer Beweis dafür, dass die von der Politik geplante Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten völlig unsachgemäß ist“, betont Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Die IAB-Studie sei ein weiterer Beweis dafür, dass Zeitarbeit gerade für Arbeitsuchende ein sicherer Weg zurück in die Erwerbstätigkeit sei – und das auch langfristig. „Wenn Zeitarbeitnehmer nicht mehr länger als eineinhalb Jahre bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein dürfen, schickt die Politik sie ohne jeglichen nachvollziehbaren Grund zurück in die Arbeitslosigkeit“, so Stolz.

 

Risiko erneuter Arbeitslosigkeit deutlich geringer

„Rund 35 Prozent der Zeitarbeitskräfte, die ihren Arbeitgeber verlassen, wechseln direkt zum Kundenunternehmen“, zitiert Stolz das iGZ-Mittelstandsbarometer und sieht darin eine weitere Bestätigung des IAB-Forschungsergebnisses, dass es keine „Zeitarbeitsfalle“ gebe. Auch wenn sich diese hohe Wechselquote in Arbeitsverhältnisse außerhalb der Zeitarbeitsbranche über den Untersuchungszeitraum von fünf Jahren relativiere, sieht Stolz keinen weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf. Für ihn sei entscheidend, dass das Risiko erneuter Arbeitslosigkeit auch nach fünf Jahren noch um 15 Prozent niedriger liege: „Ein Zeitarbeitsplatz ist ein ebenwertiges Arbeitsverhältnis wie jedes andere auch. Die allermeisten Stellen sind unbefristete Vollzeitstellen, die noch über dem iGZ-DGB-Tariflohn bezahlt werden. In neun Branchen sorgen spezielle Zuschlagssysteme zusätzlich dafür, dass der Lohn von Zeitarbeitskräften und Stammbelegschaft stufenweise angeglichen wird.“ (ML)

Die vollständige Studie steht im Anhang zum Download.