Zeitarbeit trotzt rückläufiger Tarifbindung

Im Jahr 2015 arbeitete laut des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) rund die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag gilt. Wesentlich höher fällt dieser Anteil in der Zeitarbeitsbranche aus, die zu nahezu 100 Prozent tarifiert ist.

Zeitarbeitskräfte können sich auf feste Rahmenbedingungen verlassen, die tarifpartnerschaftlich zwischen den Zeitarbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften verhandelt wurden. Neben den Entgeltgruppen und Lohnerhöhungen regelt der iGZ-DGB-Tarifvertrag zum Beispiel Lohnzuschläge, die Weiterbezahlung im Krankheitsfall und die Anzahl der Urlaubstage. Darüber hinaus gibt es in elf Kundenbranchen spezielle Zuschlagstarifverträge, die eine stufenweise Angleichung des Lohns von Zeitarbeitskräften und Stammbeschäftigten vorsehen.

Tarifbindung insgesamt rückläufig

Erstmalig untersuchte das IAB 1996 Daten zur Tarifbindung für Ost- und Westdeutschland. Seitdem ist der Anteil der in tarifgebundenen Betrieben Beschäftigten in der Gesamtwirtschaft deutlich zurückgegangen. 1996 arbeiteten in Westdeutschland 70 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, in denen ein Branchentarifvertrag galt. Im Jahr 2015 waren es nur noch 51 Prozent. In Ostdeutschland sank der entsprechende Anteil der Beschäftigten von 56 auf 37 Prozent.

Mehr Firmentarifverträge als im Vorjahr

Gegenüber 2014 sank die Tarifbindung in Westdeutschland um zwei Prozentpunkte. In Ostdeutschland stieg sie dagegen verglichen mit 2014 um einen Prozentpunkt an. Für acht Prozent der Beschäftigten im Westen und zwölf Prozent im Osten galt ein zwischen Betrieb und Gewerkschaft abgeschlossener Firmentarifvertrag. Das bedeutet einen Anstieg von einem Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr in beiden Landesteilen.

Orientierung an Branchentarifverträgen

Für 41 Prozent der westdeutschen und 51 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten gab es 2015 keinen Tarifvertrag. In Westdeutschland profitierten 51 Prozent dieser Arbeitnehmer jedoch indirekt, da sich ihre Betriebe an Branchentarifverträgen orientierten. In Ostdeutschland waren es 44 Prozent der Beschäftigten in Betrieben ohne Tarifbindung, denen die indirekte Wirkung eines Tarifvertrages nutzte. Diese Zahl ist gegenüber dem Vorjahr rückläufig: 2014 arbeiteten noch 50 Prozent der Beschäftigten in nicht tarifgebundenen Betrieben, die sich aber an den tarifvertraglichen Standards orientieren. In Westdeutschland dagegen hat sich dieser Wert kaum verändert und lag bei 52 Prozent. (ML)

11.07.2022

Tarifbindung 2015