"Zeitarbeit-Tarifeinigung reicht nicht gegen Methode Schlecker"

Es ist gut, dass sich BZA und DGB auf einen Tarifvertrag geeinigt haben. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht jetzt Rechtsicherheit. Seit über einem Jahr befand sich ihr alter Tarifvertrag in der Nachwirkung.

Es ist begrüßenswert, dass BZA und DGB die von Schlecker praktizierte Form der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung verurteilen. Eine Erklärung zur Methode Schlecker ist aber unzureichend.

Zeitarbeit soll es Unternehmen ermöglichen, Produktivitätsspitzen abzufangen. Sie ist nicht dazu gedacht, Personalkosten zu drücken oder wie im Fall Schlecker, sich erst von der Stammbelegschaft zu trennen und diese anschließend wieder als Zeitarbeitnehmer zu beschäftigten.

Zeitarbeit war und ist ein gutes und bewährtes Arbeitsmarktinstrument. Das soll auch so bleiben, aber Fälle wie Schlecker müssen künftig ausgeschlossen sein. Dazu wird die Politik ihren Beitrag leisten.