Zeitarbeit: Tarifangleichung auch für die Chemieindustrie

Kern des Tarifabschlusses ist ein stufenweises Equal Pay, das sich in seinen Grundzügen an dem Abschluss mit der IG Metall vom 22. Mai 2012 orientiert. Vor allem die zeitlichen Staffelungen, also innerhalb welcher Fristen die Branchenzuschläge steigen, sind identisch. Der Tarifvertrag gilt ab 1. November 2012 und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2017.

Zeitliche Abläufe

„Bei dem Abschluss mit der IG BCE war es uns wichtig, dass das grundsätzliche System und die zeitlichen Abläufe der Zuschlagszahlungen mit dem IG-Metall-Abschluss identisch sind. Mit dieser Vereinheitlichung wollen wir unnötige Bürokratie und Missverständnisse vermeiden – etwa wenn Zeitarbeitnehmer bei ihren Einsätzen zwischen verschiedenen Branchen wechseln. Dies ist uns mit der IG BCE gelungen. Wir streben solch eine Regelung auch mit den anderen Einzelgewerkschaften an“, sagt VGZ-Verhandlungsführer Thomas Bäumer. „Nach der Vereinbarung mit der IG Metall hat die VGZ nun mit der zweiten für die Zeitarbeit wichtigen DGB-Gewerkschaft die Forderung der Politik nach Equal Pay selbst erfüllt – und zwar auf tariflichem Wege. Eingriffe der Politik in die Tarifautonomie sind damit überflüssig“, so Bäumer weiter.

Lohnangleichung

Der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer Holger Piening begrüßte ebenfalls den Abschluss: „Mit der vorliegenden Vereinbarung schließen wir die Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und der Chemischen Industrie. Zusammen mit den bereits verhandelten Branchenzuschlagslösungen für die Metall- und Elektroindustrie haben wir so bereits Regelungen zur Lohnangleichung für einen Großteil der Zeitarbeitnehmer erreicht.“ Das Ergebnis sei ein Resultat ebenso konstruktiver wie auch sachlicher Zusammenarbeit der Tarifvertragsparteien. Mit diesem System und seiner Laufzeit werde, so Piening, allen Partnern ein verlässlicher Abschluss an die Hand gegeben, mit dem sich auch langfristig wirtschaftlich planen lasse und dem Lohnangleichungsgedanken Rechnung getragen werde.

System

Die Branchenzuschläge – basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit – werden nach folgendem System wirksam:

1. Stufe: nach sechs Wochen
2. Stufe: nach drei Monaten
3. Stufe: nach fünf Monaten
4. Stufe: nach sieben Monaten
5. Stufe: nach neun Monaten

In den Entgeltgruppen 1 und 2 betragen die Branchenzuschläge in der 1. Stufe 15 Prozent – sie steigen bis auf 50 Prozent in der 5. Stufe. In den Entgeltgruppen 3 bis 5 starten die Zuschläge bei 10 Prozent und steigen bis auf 35 Prozent in der 5. Stufe.

VGZ

Die VGZ wird gebildet durch die beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und den Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Sie verhandeln gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften.