Zeitarbeit stärker in Förderprogramm einbinden
Seit 2015 läuft ein spezielles Bundesförderprogramm zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt (LZA-Programm). Nun offenbarte ein Zwischenbericht, dass Zeitarbeitsunternehmen dabei bewusst von den Jobcentren ausgeschlossen werden. Dementsprechend wurden bislang nur drei Prozent der Teilnehmer des LZA-Programms in die Zeitarbeit vermittelt.
„Die große Integrationsleistung der Zeitarbeitsbranche findet im Rahmen des LZA-Programms viel zu wenig Beachtung“, kritisiert Cristina Justus, im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) zuständig für den Bereich Arbeitsmarktpolitik. Fast jeder fünfte Zeitarbeitsvertrag werde mit einem ehemals Langzeitarbeitslosen oder Berufseinsteiger geschlossen. „Für Zeitarbeitsunternehmen ist es Gang und Gäbe, Beschäftigte mit Vermittlungshemmnissen zu betreuen“, betont Justus. Es sei daher nicht nachvollziehbar, warum die Jobcentren Zeitarbeitsunternehmen nicht stärker ins LZA-Programm einbinden.
LZA-Programm
Das LZA-Programm sieht vor, dass die Teilnehmer während der Beschäftigung ein Arbeitnehmercoaching erhalten. Die Arbeitgeber bekommen einen finanziellen Ausgleich für die Minderleistung der Arbeitnehmer, wenn sie mit den Beschäftigten einen Arbeitsvertrag mit zweijähriger Laufzeit abschließen. Die Jobcenter sind angehalten, gezielt Arbeitgeber anzusprechen und für die Teilnahme an dem Programm werben.
Zeitarbeitsunternehmen nicht kontaktiert
Doch das passiert laut Zwischenbericht nicht: Zehn der zwölf untersuchten Jobcentren gaben an, im Rahmen des Programms bewusst keine Zeitarbeitsunternehmen zu kontaktieren. Die finanzielle Kompensation von Minderleistung und Arbeitsausfalls durch das Coaching solle laut der Befragten nicht den Zeitarbeitsunternehmen, sondern den Kundenbetrieben zugutekommen.
Intensive Betreuungsarbeit
„Tatsächlich findet der Hauptanteil der intensiven Vermittlungs- und Betreuungsarbeit aber in den Zeitarbeitsunternehmen selbst statt, und nicht im Kundenbetrieb“, widerspricht Clemens von Kleinsorgen, iGZ-Referat Arbeitsmarktpolitik. Zudem könne das Zeitarbeitsunternehmen dem Kundenbetrieb bei Minderleistung des Mitarbeiters auch nur einen verringerten Stundensatz berechnen. „Es macht also Sinn, dass das Zeitarbeitsunternehmen dafür einen finanziellen Ausgleich erhält“, erklärt von Kleinsorgen.
Langfristige Beschäftigung anvisiert
Als zweites Argument führten die befragten Jobcentren an, Zeitarbeitsunternehmen hätten kein Interesse daran, ehemals Langzeitarbeitslose dauerhaft zu integrieren. „Dieser Vorwurf ist nun wirklich abstrus“, ärgert sich Christian Baumann, iGZ-Bundesvorsitzender und Geschäftsführer des iGZ-Mitglieds PLUSS Personaldienstleistungen. „Warum sollten wir denn nicht an einer langfristigen Beschäftigung unserer Mitarbeiter interessiert sein? Die Mitarbeiter sind doch das Herzstück eines jeden Zeitarbeitsunternehmens.“ (ML)