Zeitarbeit sichert Erfolg der bayerischen M+E-Industrie
Einschränkungen bei der Zeitarbeit bedeuten für die Betriebe weniger Flexibilität und damit weniger Erfolg. Das hätte auch für die Stammbelegschaften negative Konsequenzen. Wir wollen die Flexibilität der Zeitarbeit erhalten.“
Wirkungen würdigen
Statt die positiven Wirkungen zu würdigen, überzeichnet und dramatisiert die IG Metall laut Brossardt den Einsatz von Zeitarbeit: „In den bayerischen M+E- Unternehmen sind derzeit fast 755.000 Stammarbeitskräfte beschäftigt. Daneben werden knapp 42.000 Zeitarbeitskräfte eingesetzt, das sind rund fünf Prozent bezogen auf die Stammbelegschaft. Im Verlauf des Jahres 2011 ist die Zeitarbeit in der M+E-Industrie Bayerns sogar leicht zurückgegangen. Der Anteil von Zeitarbeitern mit M+E-Berufen an allen Zeitarbeitern hat sich seit 1998 auf rund 20 Prozent halbiert.“
Stammarbeitsplätze
Zudem wies Brossardt darauf hin, dass die Zeitarbeit keine Stammarbeitsplätze ersetzt: „Seit dem Tiefpunkt nach der Rezession entstanden in der bayerischen M+E-Industrie fast 40.000 neue Stammarbeitsplätze. Die Zahl der eingesetzten Zeitarbeiter nahm gleichzeitig um gut 3.000 zu.“ Brossardt weiter: „Eine Eingrenzung der Zeitarbeit würde vielen Menschen die Chance auf Arbeit nehmen. Sie ist und bleibt ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt. Zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer waren zuvor ohne Beschäftigung. Zeitarbeit hilft vor allem Geringqualifizierten in den Arbeitsmarkt. Über 40 Prozent der Zeitarbeitnehmer in Bayern sind Geringqualifizierte. Bei den Stammbelegschaften ist dieser Anteil weniger als halb so hoch.“
Betriebsräte
Eine erweiterte Mitbestimmung der Betriebsräte der M+E-Unternehmen zur Zeitarbeit, wie von der IG Metall gefordert, lehnt Brossardt ab. „Die M+E-Betriebsräte befassen sich nach der Vorschrift des § 99 Betriebsverfassungsgesetz bereits heute mit Zeitarbeit, wenn die Belange der eigenen Stammbelegschaft betroffen sind. Für eine Ausweitung dieser Mitspracherechte gibt es daher keinen vernünftigen Grund. Zudem ist eine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte innerhalb unseres Tarifvertrags rechtlich fragwürdig."