Zeitarbeit nicht von Drittstaatler-Beschäftigung ausgrenzen
Personaldisponenten müssten mit den hohen Anforderungen einer sich digital-vernetzenden Kundenlandschaft Schritt halten, um die Arbeitsanforderungen in den Einsatzbetrieben nachvollziehen zu können.
Flexibilitätsberater
„Wir sehen die Personaldienstleister in der Zukunft als kompetenten Flexibilitätsberater für die Kunden. Dazu ist ein professioneller Kompetenzaufbau in den Zeitarbeitsunternehmen nötig, um als Dienstleister auf Augenhöhe wahrgenommen zu werden“, so Wehrli. Ziel müsse es sein den Kunden das anzubieten, was sie brauchen und nicht in erster Linie das, was sie sich wünschen.
Arbeitskräftepotenzial
Darüber hinaus beschäftigte sich die Projektgruppe in ihrer Sitzung, die in der iGZ-Bundesgeschäftsstelle in Münster stattfand, auch mit der Zielgruppe der Ausländer und Migranten. Hier bestehe ein großes Arbeitskräftepotenzial, das aktuell brach liege. Leider stehe aktuell § 40 des Aufenthaltsgesetzes einer Arbeitsaufnahme von Drittstaatlern, also Bürgern die nicht aus der EU kommen, einer Arbeitsaufnahme in der Zeitarbeit entgegen.
Korrektur gefordert
Hier fordert der iGZ eine Korrektur: „Es ist eine unangemessene Diskriminierung, die Zeitarbeit ausdrücklich von der Beschäftigung Drittstaatler auszunehmen“, machte Wehrli deutlich. Mit dem Thema der Beschäftigung von Ausländern und Migranten und der damit verbundenen Frage der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse werde sich die iGZ-Projektgruppe in ihren nächsten Sitzungen noch intensiver befassen.