Zeitarbeit ideal für Arbeitsmarktintegration
Der Deutsche Juristentag in Leipzig unterstützt die Forderung des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) nach Abschaffung des Beschäftigungsverbots für alle Drittstaatler (§40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). „Damit trägt die Versammlung der Juristen in Deutschland den großen Erfolgen der Zeitarbeitsbranche bei der Arbeitsmarktintegration Rechnung“, erläutert iGZ-Geschäftsführer Dr. Marin Dreyer, der vor Ort für den Verband die Notwendigkeit dieser Änderung begründete.
Es sei nicht nachvollziehbar, wenn die Zeitarbeitsbranche aktuell enorme Erfolge bei der Integration von Geflüchteten vorweisen könne und dennoch grundsätzlich am Beschäftigungsverbot für Drittstaatler festgehalten werden soll. Von den 84.400 Geflüchteten, die zwischen Juni 2017 und Mai 2018 in Beschäftigung gekommen sind, haben 30 Prozent eine Tätigkeit in der Zeitarbeit aufgenommen.
Arbeits- und Fachkräftemangel
„Die Erfahrungen, die die Zeitarbeit bei der Beschäftigung von Menschen mit anderen kulturellen Hintergründen und mit geringen deutschen Sprachkenntnissen gemacht haben, sollten dem Arbeitsmarkt dauerhaft zugute kommen – erst Recht mit Blick auf den Arbeits- und Fachkräftemangel“, so Dreyer. Er könne nur hoffen, dass die Bundesregierung im Zuge des geplanten neuen Fachkräftesicherungsgesetzes der Forderung nachkomme.