Zeitarbeit gestalten statt bürokratisch verwalten

Werkverträge und Zeitarbeit sind unverzichtbare Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Vor dem Hintergrund der anhaltenden rechtlichen und politischen Diskussion haben zahlreiche Teilnehmer aus Unternehmen und Verbänden, Verwaltung, Parlamenten und Gerichten Argumente auf einer vbw-Tagung in Nürnberg zur Sinnhaftigkeit einer Regulierung von Drittpersonaleinsätzen diskutiert.

Die Zeitarbeit hat in der Vergangenheit ihre positiven Arbeitsmarktwirkungen bereits unter Beweis gestellt. Sie gibt beispielsweise Arbeitslosen gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Wer den Motor Zeitarbeit ins Stottern bringt, riskiert die Erfolge beim Abbau der Arbeitslosigkeit.

Eindrucksvolle Zahlen

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz belegte dies in seinem Referat zum Thema „Zeitarbeit unter neuen Vorzeichen“ mit eindrucksvollen Zahlen zur Zeitarbeit als Branche, die Flexibilität und Sicherheit garantiere. Er zeigte zudem auf, welchen Schaden weitere Regulierungen für die Branche und den Arbeitsmarkt bedeuten würden. Die Frage nach dem Mehrwert der von der Koalition geplanten neuen Regelungen beantwortete er klar: "Eine Reform, die keinen Nutzen bringt, sollte man lieber lassen." Er plädierte dafür, dass der Gesetzgeber den Sozialpartnern der Branche auch in Zukunft Gestaltungschancen per Tarifvertrag einräumt und diese nicht durch bürokratische neue Verwaltungsvorgaben torpedieren dürfe.

Keine neuen Regelungen notwendig

Auch Tobias Zech, MdB und Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, steht neuen Regelungen kritisch gegenüber. Vereinbarungen im Koalitionsvertrag würden (wohl erst im Frühjahr 2016) so umgesetzt, dass sie die Einsatzmöglichkeiten von Werkverträgen und Zeitarbeit nicht beschädigen. Professor Dr. Martin Franzen von der Ludwig-Maximilians-Universität München zeigte den Rechtsrahmen der Instrumente auf und wies auf die Risiken einer weitergehenden Regulierung hin.

Missbräuchliche Gestaltungen

Die Gewerkschaft ver.di, vertreten durch die Landesbezirksleiterin Luise Klemens, legte Wert darauf, dass missbräuchlichen Gestaltungen entgegengewirkt wird. Alle Teilnehmer waren sich darüber einig, dass Scheinwerkverträge bereits nach geltendem Recht verboten sind. Der für Kontrollen zuständige Zoll ist aufgerufen, die Einhaltung der bestehenden "Spielregeln" sicherzustellen.