Zeitarbeit Garant für Beschäftigungsaufschwung
Wenn heute zwei Drittel der Zeitarbeiter zuvor ohne Beschäftigung gewesen seien, dann zeige sich, wie tragfähig diese Brücke von der Arbeitslosigkeit in die Beschäftigung sei. Umso wichtiger sei es, dass sich die Zeitarbeitsbranche von schwarzen Schafen abgrenze, um die Akzeptanz dieses Wirtschaftszweiges zu erhalten.
Marktanteil
Der Jobmotor Zeitarbeit, so Kramer, gebe mittlerweile über 900.000 Menschen in ca. 9.000 Zeitarbeitsunternehmen eine Beschäftigung und erwirtschafte so einen Gesamtumsatz in Höhe von ca. 16 Milliarden Euro, informierte Sven Kramer. Dabei liege der Marktanteil der 25 größten Unternehmen bei lediglich rund 56 Prozent, so dass die Branche keineswegs von den wenigen bekannten Konzernen dominiert werde. Falsch sei auch das Bild des geringen Qualifikationsniveaus: Nur ein Drittel der Zeitarbeiter sei an- oder ungelernt. Gerade für diese Gruppe der Geringqualifizierten sei die Brückenfunktion der Zeitarbeit in den Arbeitsmarkt jedoch besonders wichtig.
Unrichtiges Vorurteil
Ebenso unrichtig sei das Vorurteil der Niedriglohnbranche: Während der gesetzliche Mindestlohn für die Zeitarbeit in Ostdeutschland bei 7,50 Euro und im Westen bei 8,19 Euro pro Stunde liege, verdienten in Deutschland nach aktuellen Forschungsergebnissen des Instituts für Arbeit und Qualifikation zwölf Prozent weniger als sieben Euro und 17 Prozent weniger als acht Euro je Stunde.
Werkverträge
Ebenso wenig nutzten die Mitgliedsunternehmen des iGZ zur Umgehung des Mindestlohnes Werkverträge. So habe die iGZ-Mitgliederversammlung am 28. März 2012 für ihre Mitgliedsunternehmen beschlossen: Mitarbeiter, die im Rahmen von Werkverträgen eingesetzt werden, müssen mindestens nach den mit der DGB-Tarifgemeinschaft abgeschlossenen iGZ-Entgelttarifverträgen entlohnt werden. Das iGZ-Mittelstandsbarometer zeige, dass die Zeitarbeitsbranche ihren Angestellten günstige Beschäftigungsbedingungen biete: 82 Prozent seien unbefristet beschäftigt, 90 Prozent in Vollzeitarbeit, 67 Prozent bezögen übertarifliches Entgelt und 33 Prozent würden nach ihrem Einsatz im Entleihunternehmen direkt von diesem übernommen.
Ethikkodex
Darüber hinaus habe der iGZ einen Ethik-Kodex erarbeitet, um unseriöse Geschäftspraktiken unter seinen Mitgliedsunternehmen zu verhindern. Überdies sei eine Kontakt- und Schlichtungsstelle eingerichtet worden, an die sich Zeitarbeitnehmer mit der Beschwerde wenden könnten, ihr Unternehmen verhalte sich nicht dem Ethik-Kodex entsprechend. Vom Schiedsspruch der angerufenen Stelle, der auch der ehemalige Vorsitzende Richter beim Bundesarbeitsgericht, Prof. Josef Düwell, angehöre, hänge unter anderem ab, ob ein Unternehmen im iGZ verbleiben dürfe.
Flexibilität
Die Mitglieder der Bundesfachkommission betonten, solange der Kündigungsschutz in Deutschland so starr wie gegenwärtig sei, führe an der Zeitarbeit als Flexibilitätsreserve kein Weg vorbei. Diese dürfe nicht durch eine Entlohnung ruiniert werden, die oberhalb der gegenüber der eingearbeiteten Stammbelegschaft häufig geringeren Arbeitsproduktivität der Zeitarbeitnehmer liege. Leidtragende seien insbesondere Geringqualifizierte, die es am Arbeitsmarkt ohnehin schwer hätten und den Kern der weiterhin viel zu hohen Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland bildeten. Die Vergangenheit liefere viele Beispiele, wie durch die Beseitigung der Leichtlohngruppen viele Arbeitsplätze vernichtet und ganz Werke ruiniert worden seien.
Planungssicherheit
Eine gesetzliche Verpflichtung zum Equal Payment würde nicht nur den Bürokratieaufwand für die Zeitarbeitsunternehmen deutlich erhöhen, sondern auch die finanzielle Planungssicherheit für die Zeitarbeitnehmer zerstören, da deren Lohn sich mit jedem Arbeitsplatzwechsel ändern würde. (WLI)