Zeitarbeit für Flüchtlinge nicht erst nach 15 Monaten
Entgegen den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 6. September sieht der Entwurf nunmehr leider vor, dass nicht wie zunächst vorgesehen nach drei Monaten das bisherige Zeitarbeitsverbot für Flüchtlinge aufgehoben wird, sondern faktisch grundsätzlich erst nach 15 Monaten.
Kritik
"Wer wirklich eine schnelle Beschäftigung für Asylsuchende mit Bleibeperspektive und Geduldete politisch will, der darf nicht so kurz springen, wie es die Gesetzespläne jetzt vorsehen", kritisierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz.
Vollständige Streichung
Es bleibe zu hoffen, dass entweder von Seiten der Bundesländer am Donnerstag beim Bund-Länder-Flüchtlingsgipfel oder im weiteren Gesetzgebungsverfahren hier Korrekturen vorgenommen werden, damit diese Personengruppen auch über Zeitarbeit für ihren Lebensunterhalt noch schneller selbst sorgen können. Die beste Lösung sei dabei eine vollständige Streichung des bisherigen antiquierten Zeitarbeitsverbotes in § 40 des Aufenthaltsgesetzes, so Stolz.