Zeitarbeit fährt in Coronapandemie auf Sicht
Auf große Resonanz stieß das iGZ-Mitgliedertreffen für das Bundesland Bremen. Knapp 40 Vertreter der iGZ-Mitgliedsunternehmen hatten PC und Bildschirme eingeschaltet – die iGZ-Landesbeauftragte für Bremen, Bettina Schiller, begrüßte die Teilnehmer und analysierte die aktuelle Situation der Zeitarbeitsbranche vor Ort.
In Bremen finde derzeit ein Kampf um die Hilfskräfte statt, stellte sie fest. Zurzeit lasse sich immer nur zwei bis drei Wochen vorausschauen, erklärte sie mit Blick auf die Auswirkungen der Coronapandemie. Auch das Thema Zeitarbeit in der Pflege sprach die iGZ-Landesbeauftragte an – es gebe ein neues Positionspapier der Grünen, die sich für ein sektorales Verbot der Zeitarbeit in der Pflege einsetzen. Offenbar sei das für politische Parteien wichtig, obwohl die Zeitarbeit an der Gesamtpflegebranche lediglich einen Anteil von 2,1 Prozent habe.
12.000 Beschäftigte in der Branche
Mit einem Überblick stellte Schiller die Zeitarbeitszahlen für Bremen vor: Unter anderem gebe es 12.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Zeitarbeitnehmer und Stammpersonal). Der Anteil dieser Beschäftigten an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Bremen lag damit bei 3,6 Prozent und somit über dem bundesdurchschnittlichen Anteil der Zeitarbeit an den Gesamtbeschäftigten.
Kurzarbeit zieht wieder an
Auch die Kurzarbeit thematisierte sie: Im Juni 2021 haben 40 Zeitarbeitsbetriebe in Bremen für 2.278 Beschäftigte Kurzarbeitergeld bezogen. Das waren zu diesem Zeitpunkt 8,6 Prozent aller Kurzarbeitenden in Bremen. Zuletzt stiegen die geprüften Anzeigen für konjunkturelles Kurzarbeitergeld wieder leicht an. Die Zeitarbeitsbranche habe ihr Beschäftigungsniveau im Vergleich zum Vorkrisenniveau (mit rund 11.300 Beschäftigten im Januar 2020) erreicht. Allerdings seien in den aktuellen Statistiken die Auswirkungen der Omikron-Welle seit Ende 2021 noch nicht enthalten.
Krankmeldungen
Ein großes Problem sei mittlerweile, dass Mitarbeiter immer häufiger krankgemeldet oder in Quarantäne geschickt werden, obwohl sie gar nicht infiziert seien. Dazu entwickelte sich direkt zum Auftakt eine lebhafte Diskussion – Einigkeit herrschte darüber, dass dringend Abhilfe zu schaffen sei. Neben dem Krankenstand sei die Überlassungshöchstdauer eins der brennendsten Themen.
Abwartende Haltung
Dr. Benjamin Teutmeyer, stellvertretender Fachbereichsleiter Hauptstadtbüro Berlin, Public Affairs, stellte im Anschluss den politischen status quo nach der Bundestagswahl vor. Die Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, so Teutmeyer, sollen erst einmal nicht angerührt werden. Es sei vereinbart worden, die Evaluation der letzten AÜG-Reform von 2017 abzuwarten.
Schleichender Wandel
Zeitarbeit werde mittlerweile indes nicht mehr so sehr als politisches „Gewinnerthema“ wie früher verstanden. Nach wie vor gebe es aber Abwehrschlachten angesichts ständig neuer Regulierungsideen. Als Beispiel nannte er die Bestrebungen, Zeitarbeit in der Pflege zu verbieten. Die Wahrnehmung der Zeitarbeit habe sich in diesem Zusammenhang schleichend weg von dem Bild prekärer Arbeit gewandelt. Unter anderem sprach er auch die Pay-Gap-Korrektur der Bundesagentur für Arbeit an. Demnach sei die Lohndifferenz von früher 43 auf nun zwischen sechs und 17 Prozent korrigiert worden, nachdem in einem Gutachten die Gehälter anhand von statistischen Zwillingen verglichen wurden. Kurz ging er auf den Referentenentwurf zum gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von zwölf Euro ein und verwies auf das Statement des Vorsitzenden der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), Sven Kramer.
Corona und die Impfpflicht
„Corona und kein Ende: Aktuelles aus dem Arbeitsrecht“ lautete das Thema von Ass. jur. Mandy Ostermeier, iGZ-Referat Arbeits- und Tarifrecht. Die Juristin informierte die iGZ-Mitglieder über neue Entwicklungen und neue Bestimmungen zu Corona im Bereich des Arbeitsrechts. Ostermeier erklärte, was es mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf sich habe. Sie erinnerte daran, dass Beschäftigte in beispielsweise Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten bis zum 15. März 2022 der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest über eine medizinische Kontraindikation vorlegen müssen. Abschließend gab´s noch eine Fragerunde zu rechtlichen Thematiken. (WLI)