Zeitarbeit echte Perspektive für Flüchtlinge
„Eine erfolgreiche Integration kann nur über die erfolgreiche Vermittlung in Arbeit funktionieren“, betont Hans-Erwin Raphael, Geschäftsführer des iGZ-Mitgliedsunternehmens Raphael Personal-Service GmbH, in einem Interview mit dem Achimer Kreisblatt über seinen Einsatz, Flüchtlinge über Zeitarbeit zu integrieren.
Raphael hatte bis 2016 Probleme passende Zeitarbeitnehmer für seine Kundenbetriebe zu finden. Durch die Abschaffung der Vorrangprüfung im Integrationsgesetzt 2016 hat sich die Situation allerdings gravierend verbessert. Mittlerweile kann er Flüchtlinge einsetzen ohne vorher zu prüfen, ob es nicht einen geeigneteren deutschen Bewerber gibt.
Glückliche Flüchtlinge
Bisher konnte der Achimer Zeitarbeitsunternehmer rund ein Drittel der Flüchtlinge dauerhaft einen Arbeitsplatz verschaffen. Die meisten von ihnen arbeiten mittlerweile als Facharbeiter oder Helfer in Handwerk, Industrie, Lager und Logistik. Sie stammen aus dem Irak, Syrien, Eritrea oder Afghanistan. „Ein 48-jähriger Syrer, der in seiner Heimat eine Stickerei mit sieben Angestellten betrieben hatte, wurde als Produktionshelfer erst befristet und seit Ende letzten Jahres sogar unbefristet eingestellt“, erzählt Raphael.
Bürokratischer Aufwand
Laut Raphael sei insbesondere die bürokratische Hürde bei Flüchtlingen sehr viel höher als bei deutschen Angestellten. Sobald Raphael einem Antrag auf Mehraufwand bei der Vermittlung von Flüchtlingen bei der Arbeitsagentur im Landkreis Verden (ALV) stellt, müsse er zuerst unverhältnismäßig lange Fragebögen ausfüllen. Es komme aber auch vor, dass die Geflüchteten nach ein paar Tagen im Beruf ihre Gehaltsbescheinigungen einreichen müssen, obwohl dies erst nach dem ersten Monat möglich sei. „Das verstört junge Leute, die oft nicht verstehen, was die Behörde von ihnen verlangt“, erläutert Raphael.
Wichtige Voraussetzungen
Trotz allem funktioniere die Zusammenarbeit mit der ALV, den ehrenamtlichen Flüchtlingspaten und der Koordinierungsstelle des Landkreises hervorragend, betont Raphael. Er könne, so das Achimer Kreisblatt, sogar noch viele weitere Stellen vermitteln. Die Voraussetzung dafür sei die Erlernung der Deutschen Sprache, der Besuch eines Integrationskurses sowie der Eintrag „Erwerbstätigkeit gestattet“ im Aufenthaltstitel. Ebenso sichere Raphael den Flüchtlingen die Bezahlung nach dem iGZ-DGB-Tarifvertrag und weitere Qualifizierungsmaßnahmen zu. (SB)