Zeitarbeit die bessere Wahl

„Zeitarbeit ist eine gute Wahl, und nicht nur angesichts des Mindestlohns sogar die bessere“, reagierte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,60 Euro zum 1. Juli 2021. Seit Januar 2021 betrug er zunächst 9,50 Euro Am 1. Januar 2022 wird er auf 9,82 Euro erhöht. In der Zeitarbeitsbranche werden aktuell 10,45 Euro gezahlt, und ab April 2022 steigt der Grundlohn auf 10,88 Euro.

„Derzeit liegt der Lohn in der Zeitarbeit demnach um 85 Cent pro Stunde höher als der gesetzliche Mindestlohn – im nächsten Jahr wäre der Abstand mit 1,06 Euro dann noch größer“, zeichnete Stolz die steigende Differenz nach.

Echte Alternative

Vor allem für ungelernte Hilfskräfte sei Zeitarbeit eine echte Alternative: „Zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer kommen aus der Beschäftigungslosigkeit und haben in der Zeitarbeit eine echte Chance auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt“, verdeutlichte der Hauptgeschäftsführer. Das gelte in erster Linie auch für ungelernte Hilfskräfte, die sonst kaum Chancen am Arbeitsmarkt hätten. Über 50 Prozent der Zeitarbeitnehmer verfügen über keine oder nur eine geringfügige Ausbildung. Mit Blick auf die außerdem fast einhundertprozentige Tarifierung der Branche demonstriere allein dieser große Entgeltunterschied schon eindeutig, dass Zeitarbeit die bessere Wahl sei.

Selbstverständlichkeit

Das iGZ-DGB-Tarifwerk biete zudem weitaus mehr als nur einen höheren Stundenlohn: „Zuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gehören zu den Selbstverständlichkeiten der Zeitarbeitsbranche,“ betonte Stolz die Fakten dieses Normalarbeitsverhältnisses und betont in diesem Zusammenhang: „Zeitarbeitnehmer sind fest angestellte Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens. Einziger Unterschied: Sie arbeiten zeitlich befristet in einer Fremdfirma, die mit ihrem Arbeitgeber einen Überlassungsvertrag abgeschlossen hat. Ist der Auftrag erledigt, bleiben sie auch weiterhin angestellte des Zeitarbeitsunternehmens.“ (WLI)