Zeitarbeit deutlich attraktiver

Darin heißt es unter anderem: Für den Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz, bedeuten die Branchenzuschläge eine große Chance: „Zeitarbeit wird in der Bezahlung deutlich attraktiver und behält gleichzeitig die Vorteile einer flexiblen Arbeitsform.“ Die Branchenzuschläge, so das Magazin, führen dazu, dass die Bezahlung der Zeitarbeitskräfte bis auf das Niveau eines vergleichbaren Mitarbeiters des jeweiligen Einsatzbetriebes steige. Damit werde die so empfundene „Lohnungerechtigkeit“ beim Einsatz von Zeitarbeit abgebaut.

Reguläres Beschäftigungsverhältnis

Zeitarbeit sei insgesamt ein reguläres, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Das habe das iGZ-Mittelstandsbarometer aktuell noch einmal bestätigt: Demnach seien 89,5 Prozent der Zeitarbeitskräfte in Vollzeit und 84,3 Prozent unbefristet angestellt. Noch höher (90,2 Prozent) sei die Quote der Zeitarbeitsunternehmen, die Mitarbeitern mehr Geld bezahlen, als sie laut Tarifvertrag müssten. „Gute Zeitarbeit, wie wir sie verstehen, ist mehr als die reine Arbeitnehmerüberlassung“, so Stolz. „Sie ist Problemlöser und Flexibilitätsbeschaffer. Sie ist Rekrutierungsinstrument und Personalkoordination. Sie ist Fortentwickler und Chancengeber.“

Berufsausbildung

Es sei falsch, Zeitarbeit stets nur auf die unterste Entgeltgruppe zu reduzieren. Es gebe in Deutschland rund fünf Millionen Beschäftigungsverhältnisse, in denen weniger bezahlt werde als in der untersten Tarifstufe der Zeitarbeit. Für den überwiegenden Teil der Zeitarbeitseinsätze sei zudem mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig. Stolz warnt davor, das Instrument der Zeitarbeit böswillig in Misskredit zu bringen: „Für viele Menschen bedeutet Zeitarbeit die Chance auf eine Rückkehr ins Berufsleben. Zwei Drittel aller Zeitarbeitskräfte waren zuvor ohne Job.“

Hohe Übernahmequote

Das iGZ-Mittelstandsbarometer habe zudem ergeben: Von 100 beendeten Arbeitsverhältnissen in der Zeitarbeit seien 40 Zeitarbeitskräfte vom Einsatzbetrieb übernommen worden. Zum 1. November stiegen regulär die Zeitarbeitstarife. Mit der Entgeltgruppe 1 im Westen von 7,89 Euro auf 8,19 Euro beziehungsweise im Osten von 7,01 Euro auf 7,50 Euro stieg gleichzeitig auch der Mindestlohn. Keine Zeitarbeitskraft in Deutschland darf weniger als diese Beträge in der Stunde verdienen. Übrigens auch nicht, wenn die vergleichbaren Mitarbeiter im Entsendebetrieb weniger verdienen.

Branchenzuschläge

Den gegenteiligen Fall regeln die neuen Branchenzuschläge seit dem 1. November 2012 zunächst für die Metall- und Elektroindustrie und die Chemische Industrie. Sie schließen in fünf Stufen und binnen neun Monaten die Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und den Mitarbeitern aus dem Einsatzbetrieb der beiden Branchen. Zum 1. Januar 2013 traten Branchenzuschläge für die Kunststoff verarbeitende Industrie und die Kautschuk-Industrie in Kraft. Zuschläge für weitere Branchen werden folgen.

Teil des Grundentgelts

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz macht deutlich, dass die Branchenzuschläge in den genannten Branchen von allen Zeitarbeitsunternehmen gewährt werden müssen: „Die Branchenzuschläge werden dort, wo sie zu zahlen sind, Teil des Grundentgelts. Wer dieses nicht korrekt gewährt, riskiert hohe Nachforderungen der Mitarbeiter und der Sozialversicherungen.“ (WLI)