Zeitarbeit darf Kroaten beschäftigen

Ab dem 1. Juli genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Kroatien freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und somit auch zur Zeitarbeitsbranche. Das Bundeskabinett beschloss am 17. Juni das Ende der Übergangsfrist, die Deutschland seit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union (EU) im Juli 2013 genutzt hat.

Bereits während der Übergangsfrist hatte die Bundesregierung umfangreiche Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für kroatische Staatsangehörige angewandt und damit gute Erfahrungen gemacht. „Dass die Übergangsphase schon nach zwei Jahren und nicht wie üblich erst nach sieben Jahren endet, ist sehr erfreulich für die Zeitarbeitsbranche“, betonte RA Stefan Sudmann, Leiter des iGZ-Referates Arbeits- und Tarifrecht.

Andrea Nahles: „Das ist gelebtes Europa“

Auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles äußerte sich positiv. Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kommentierte sie: „Ich freue mich, dass wir mit dem heutigen Beschluss auch den Bürgerinnen und Bürgern aus Kroatien die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Deutschland ermöglichen. Dieses Recht, frei in einem anderen EU-Staat arbeiten und wirtschaftlich tätig sein zu können, ist ein unschätzbarer Vorteil der EU. Dank der Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang, die wir schon in den letzten zwei Jahren angewandt haben, sind schon heute circa 93.000 Kroatinnen und Kroaten sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt, etwa im Gesundheits- und Sozialwesen oder im verarbeitenden Gewerbe. Das ist gelebtes Europa!“

Volle Freizügigkeit

Die volle Freizügigkeit sei neben dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital eine der Grundfreiheiten der EU, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Sie bedeute, dass sich jeder Unionsbürger  grundsätzlich in der EU frei bewegen und wirtschaftlich betätigen kann.

Übergangsfrist maximal sieben Jahre

Der EU-Beitrittsvertrag mit Kroatien erlaube, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige für maximal sieben Jahre zu beschränken. Diese Möglichkeit habe die Bundesregierung für die erste Phase bis zum 30. Juni 2015 gelten lassen, jedoch bereits während dieser Übergangszeit umfangreiche Erleichterungen für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende und Saisonkräfte beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt angewandt.

Gute Arbeitsmarktintegration erwartet

Mit dem Beschluss entfalle das zuletzt noch geltende Erfordernis einer EU-Arbeitsgenehmigung für kroatische Staatsangehörige ab 1. Juli 2015. Es sei davon auszugehen, dass kroatische Arbeitskräfte auch weiterhin eine gute Arbeitsmarktintegration aufweisen werden. (ML)

Die Europäische Kommission hat einen Bericht an den Rat über die Anwendung der Übergangsregelungen für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus Kroatien (Erste Phase: 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2015) veröffentlicht. Er steht im Anhang zum Download.