Zeitarbeit "besonders geeignet" für Flüchtlinge

Als „besonders geeignet“ bezeichnete jetzt Prof. Dr. Wolfgang Hamann, Lehrstuhlinhaber für Wirtschaftsprivat- und Arbeitsrecht an der Universität Duisburg-Essen, die Zeitarbeitsbranche für den Einsatz von Flüchtlingen in Arbeit.

Viele Flüchtlinge seien weder der deutschen Sprache mächtig noch verfügten sie über eine Ausbildung für hinreichend qualifizierte Tätigkeiten: Ein großer Anteil von Zeitarbeitnehmern seien ungebildete Hilfskräfte – bei Helfertätigkeiten seien gute Ausbildung oder perfekte Sprachkenntnisse normalerweise nicht Voraussetzung für die Arbeit. Der Arbeitsmarkt sei derzeit zudem robust genug, diese Zuwächse zu verkraften.

Abseits der Realität

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz verweist in dem Artikel des Fachmagazins "Lohn + Gehalt", Ausgabe 8, außerdem darauf, dass „der diskriminierende Tatbestand des Paragraphen 40 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes endlich modifiziert wurde“. Damit sei die Sperrfrist für den Einsatz von Flüchtlingen und Migranten von vier Jahren auf 15 Monate verkürzt worden. Die bisherige Sperre sei weit von der Realität und täglichen Praxis entfernt gewesen. „Wer auf diesem Feld der Flüchtlingspolitik die anerkannt hohen Integrationserfolge der Branche durch Zeitarbeit weiterhin ignoriert, versagt den Betroffenen Chancen“, wird der iGZ-Hauptgeschäftsführer zitiert.

Großer Erfahrungswert

Fast ein Viertel der Zeitarbeitnehmer seien Ausländer, ergänzt iGZ-Geschäftsführer RA Dr. Martin Dreyer. Der hohe Anteil dokumentiere auch den großen Erfahrungswert, den die Zeitarbeitsbranche in der täglichen Arbeit mit den ausländischen Mitbürgern habe. „Dadurch wird die Zeitarbeitsbranche Asylbewerbern, die eine Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt suchen, ein starker und kompetenter Partner sein“, äußert Dreyer gegenüber der „Lohn + Gehalt“.

Sprachkurse

Nun gelte es, die Bemühungen um Sprachkurse zu intensivieren, „da Deutschkenntnisse eben doch wichtig sind, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten“, betonte der iGZ-Geschäftsführer. Erfreulich sei, dass die Bundesregierung dem Angebot der Zeitarbeit gefolgt sei, auf die besondere Erfahrung der Branche bei der Integration von Flüchtlingen in Arbeit zurückzugreifen.

Liberalerer Kurs?

So rechnet denn auch Prof. Hamann laut „Lohn + Gehalt“ damit, dass die Bundesregierung bei der geplanten Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bezüglich Einschränkung der Überlassungsdauer auf 18 Monate und Equal Pay nach neun Monaten „einen liberaleren Kurs einschlagen wird“. (WLI)