Zeitarbeit baut Brücken - ein Blogbeitrag der CDU

Zeitarbeit ist ein erfolgreiches Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Aus Sicht der Wirtschaft und aus Arbeitnehmersicht bietet diese Beschäftigungsform eine Reihe von Vorteilen. Für Unternehmen bietet sie die Möglichkeit, flexibel auf Auftragslagen beziehungsweise Auftragsspitzen zu reagieren und entsprechend zu wirtschaften. Hochqualifizierte Fachkräfte können auftragsbezogen arbeiten. Und für langzeitarbeitslose oder geringqualifizierte Menschen kann durch Zeitarbeit eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt gebaut werden.

Das zugrundeliegende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde in der Vergangenheit bereits in wesentlichen Punkten geändert (Lohngleichheitsregeln, Höchstüberlassungsdauer, Streikeinsatzverbot etc.). Damit wurde ein grundlegender Rahmen geschaffen. Zeitarbeit ist tarifierte, zumeist unbefristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn. Eine Evaluierung dieser Maßnahmen wird derzeit durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgenommen. Optimierungsbedarf sollte nicht ignoriert, sondern regelmäßig überprüft werden. Dies haben wir immer wieder unter Beweis gestellt.

Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus haben auch die Zeitarbeit getroffen. Vor diesem Hintergrund war es wichtig, dass Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter einen Zugang zum Kurzarbeitergeld erhalten haben. Denn die bereits beschriebenen Vorteile werden auch nach der Krise eine bedeutende Rolle spielen. So kann Deutschland robust durch die Krise kommen.

Klar ist auch, dass der technische Wandel durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigt wurde. Wir wollen diese Zeit ebenfalls nutzen und die Herausforderungen für die Arbeitswelt annehmen. Dazu trägt nach unserer Ansicht auch die betriebliche Fort- und Weiterbildung entscheidend bei, die begleitend zur Kurzarbeit durchgeführt werden kann und sollte. Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz haben wir hierfür wichtige Grundlagen geschaffen, insbesondere durch Anreize für Unternehmen, ihre Mitarbeiter während Kurzarbeit weiterzubilden und damit auch in Zukunft die Sozialversicherungsbeiträge während Kurzarbeit erstattet zu bekommen.

Ein weiterer Effekt der Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Homeoffice für Unternehmen und Beschäftigte von Vorteil sein kann, sofern es die Art der Tätigkeit zulässt. Für die Unionsfraktion steht nicht der Rechtsanspruch auf Homeoffice im Vordergrund, sondern vielmehr die Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Schaffung von technischen Voraussetzungen für die Nutzung von mobiler Arbeit. Auch die Interessen von Beschäftigten mit Behinderungen müssen wir bei mobiler Arbeit mit im Blick haben, zum Beispiel was die barrierefreie Ausstattung mobiler Arbeitsplätze angeht.

Nur wenn es uns gelingt, die Interessen von Unternehmen und Beschäftigten auch unter den Bedingungen der Digitalisierung in Einklang zu bringen, wird Deutschland wirtschaftlich stark und sozial gerecht bleiben.

Nicht nur im Zeitalter der Digitalisierung oder unter dem Eindruck der Corona-Pandemie gehört die Integration von Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt zu den schwierigsten Herausforderungen. Leider ist es so, dass die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen - auch bei hoher Qualifikation - immer noch weit höher liegt als bei nichtbehinderten Menschen. Förderleistungen und Initiativen, um dies zu ändern, gibt es reichlich. Aber wir müssen bei Unternehmen noch viel stärker Hemmschwellen abbauen. Und ihnen helfen, den Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für die Beschäftigung behinderter Menschen zu behalten. Als Unionsfraktion setzen wir uns daher für die Schaffung einer trägerunabhängigen Beratungs- und Lotsenstelle ein, bei der auch Unternehmen in die Beratungsarbeit eingebunden werden, die schon positive Erfahrungen mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gemacht haben.

So wichtig und richtig es ist, möglichst viele Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, so müssen wir auch Angebote für die Menschen bereithalten, die in absehbarer Zeit den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt nicht schaffen werden. Daher sind für uns als Unionsfraktion Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation fester Bestandteil einer inklusiven Arbeitsmarktpolitik. Auch diese Einrichtungen, vor allem aber die Menschen, die dort arbeiten oder eine Ausbildung machen, unterstützen wir. 

Hinweis: Für den Inhalt sind ausschließlich die Parteien verantwortlich.

Über den Autor:

PeterWeiss_CDU_presse_NEU.jpg

Peter Weiß vertritt den Wahlkreis Emmendingen-Lahr seit 1998 im Deutschen Bundestag. Als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales ist er Teil der Fraktionsführung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der gebürtige Breisgauer ist studierter Theologe und ausgebildeter Zeitungsredakteur. Vor seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter arbeitete Weiß in der Bundeszentrale des Deutschen Caritasverbandes in Freiburg, zuletzt als Referatsleiter im Generalsekretariat und als Geschäftsführer der Katholischen Hochschule für Sozialwesen, Religionspädagogik und Pflege.