Zeitarbeit als Problemlöser
Neben dem rechtlichen Unterbau erläuterte die Juristin des mitgliederstärksten Arbeitgeberverbandes der Zeitarbeitsbranche unter anderem auch die Vorteile von Flexibilisierung und passgenauer Personalbeschaffung für mittelständische Unternehmen als Kunden der Zeitarbeitsbranche. Doch die Branche stehe für noch wesentlich mehr: Erwerb von Arbeitserfahrungen und Türöffner für Festanstellung beim Kundenunternehmen - Cordula Glatthaar wusste die Merkmale der Zeitarbeit mit beeindruckenden Zahlen zu untermauern: Rund 60 Prozent der Zeitarbeitnehmer kommen aus der Arbeitslosigkeit, 20 Prozent davon waren zuvor Langzeitarbeitslose.
Übernahme
Und: Zunehmend, so die Verbandsjuristin, werde die Zeitarbeit auch von Kundenunternehmen zur eigenen Personalbeschaffung genutzt - eine Übernahmequote von bis zu 30 Prozent spreche eine deutliche Sprache für die Zeitarbeit als doppelte Chance, denn: Der Zeitarbeitnehmer sei in Deutschland mit exakt denselben Rechten und Pflichten ausgestattet, wie jeder andere Angestellte auch, betonte die Münsteranerin. Charakteristisch sei für die Zeitarbeit, unterstrich sie mit Verweis auf das Dreiecksverhältnis der Arbeitsvertraglichkeit, dass ein Zeitarbeitnehmer unbefristet fest Angestellter des Zeitarbeitsunternehmens sei.
Missbrauch
Schwarze Schafe gibt es überall - Cordula Glatthaar ging auch auf Missbrauchsfälle á la Schlecker ein und informierte, dass die Branche derzeit auf einem guten Weg sei, diese Fälle künftig durch Klauseln auszuschließen. Der Unsitte christlicher Haustarifverträge wolle man zudem mit dem tariflichen Branchenmindestlohn begegnen, für den sich der iGZ bereits seit 2006 intensiv einsetze. Zeitarbeit als neues Berufsbild: Die Zeitarbeitskraft kenne viele Arbeitsplätze, viele Projektlösungen, sei flexibel, könne sich auf unterschiedliche Bedingungen einstellen, lerne durch die unterschiedlichen Arbeitsplätze und könne dieses Wissen bei den Kunden einbringen, erläuterte die Juristin abschließend.
Arbeits- und Steuerrecht
Ergänzt wurde ihr Vortrag durch ein Referat des Rechtsanwalts Dr. Stephan Bücker, der den Mittelständlern weitere arbeitsrechtliche Aspekte der Zeitarbeit näher brachte. Vervollständigt wurde der überaus informative Abend durch den Steuerberater Johann Hubert Ochsenbruch, der die steuerlichen Aspekte des Einsatzes von Zeitarbeit beleuchtete. In einer anschließenden Fragerunde nutzten die zahlreichen Teilnehmer die Gelegenheit, das Thema weiter zu vertiefen.