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Mitarbeiter mit Behinderungen bereichern ein Unternehmen.

Zehn Tipps – Rekrutierung Menschen mit Behinderung

Mitarbeiter mit Behinderung können ein Unternehmen bereichern und wertvolle Teammitglieder sein. Vorurteile und Unwissenheit führen jedoch häufig dazu, dass Arbeitnehmer ohne erkennbare Einschränkungen bevorzugt werden. Rund drei Prozent der Menschen, die in der Jahressumme 2020 im Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung eine Beschäftigung aufgenommen haben, waren laut Bundesagentur für Arbeit (BA) schwerbehindert. Der iGZ erklärt, warum es sich für Unternehmen lohnt, Mitarbeiter mit Behinderung einzustellen und was es dabei zu beachten gilt.

„Für viele in der Zeitarbeitsbranche ist der Fachkräftemangel derzeit das Thema“, beobachtet Michael Haitz. Der Leiter der Dienstleistungszentrale beim iGZ-Mitgliedsunternehmen "SYNERGIE Personal Deutschland GmbH" in Karlsruhe hat den Eindruck, der Arbeitsmarkt sei leergefegt. Die Situation in der Branche beschreibt er als sehr angespannt. „Wenn wir jetzt gegensteuern und uns neuen Zielgruppen des Arbeitsmarkts öffnen, erleben wir eine win-win-Situation“, ist er überzeugt. „Einerseits“, so der Prokurist weiter, „gewinnen wir motivierte und loyale neue Mitarbeiter.“ Andererseits könne sich jedes Unternehmen, das sich in diesem Bereich engagiere, soziales Engagement auf die Fahnen schreiben. Und damit wiederum im Bereich Corporate Social Responsibility (CSR), wo es ja gerade um die Übernahme von Verantwortung im sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereich gehe, doppelt punkten.

Fingerspitzengefühl

„Dabei ist beim Recruiting von Menschen mit Behinderung eine gehörige Portion Fingerspitzengefühl erforderlich“, erläutert Dr. Stefan Friese von der "Kopf; Hand + Fuß gGMBh" in Berlin. „Denn den Menschen mit Behinderung gibt es nicht.“ Vielmehr reiche die Bandbreite der Einschränkungen von physischen über psychische bis hin zu kognitiven Leistungsminderungen. Und jede Zielgruppe erfordere ihre eigene Ansprache. Menschen mit Einschränkungen beim Sehen in Job-Angeboten müssten beispielsweise anders angesprochen werden als vollständig Erblindete. Während dem Tauben ein Stellenangebot per Video mit Gebärdendolmetscher helfe, komme der Kollege mit der verminderten Hörfähigkeit im Rahmen seiner Möglichkeiten auch ohne Gebärden gut über die Runden.

Zehn Tipps zur Rekrutierung von Menschen mit Behinderung

Mit diesen Tipps können sich Personaldienstleister für Arbeitskräfte mit Behinderungen ansprechender und sichtbarer machen. Wer auch nur einige Punkte erfüllen kann, ist der Konkurrenz weit voraus:

  1. Achten Sie auf Barrierefreiheit auf Ihrer Website, in Stellenanzeigen und im Intranet.
  2. Nutzen Sie Plattformen wie enableme.net, um über Beschäftigungsmöglichkeiten in der Zeitarbeit zu informieren.
  3. Sprechen Sie Behindertenverbände an, um sich über Chancen und Möglichkeiten bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu informieren.
  4. Achten Sie auf eine zielgruppengerechte Ansprache.
  5. Entwickeln Sie Sensibilität beim Wording.
  6. Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter im Online-Vorstellungsgespräch ihren Namen und ihre Funktion schriftlich hinterlegt haben. Diese Informationen sind auch von einem Screenreader für sehbehinderte Menschen lesbar.
  7. Achten Sie in Stellenanzeigen auf eine klare Struktur. Markieren Sie Überschriften als Header und verwenden Sie Aufzählungs-Zeichen
  8. Engagieren Sie sich in Facebook-Communities, wie zum Beispiel kobinet.ev. hier erhalten Sie aktuelle News aus der Behinderten-Szene
  9. Wenden Sie sich an die Geschäftsführung der Jobcenter in Ihrer Region. Hier gibt es häufig Reha-Teams, die Sie bei der Suche nach geeigneten Bewerbern unterstützen können.
  10. Bedenken Sie: Alle Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne der §§ 156 ff SGB IX verfügen, sind beschäftigungspflichtig und müssen jährlich eine Anzeige über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht (mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze) bei der Agentur für Arbeit abgeben. Bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht ist eine entsprechende Ausgleichsabgabe zu zahlen. Bei einer 0-Quote ist die Ausgleichsabgabe am höchsten.

Virtueller „Runder Tisch“

Wichtig sei auch ein sensibler Umgang beim Wording. Vielen Betroffenen falle es leichter, als „Mensch mit Behinderung“ denn beschönigend als „Mensch mit Beeinträchtigung“ angesprochen zu werden. Es gibt es eine ganze Reihe an Tipps und Hinweisen, die man beachten sollte, wenn man sich dazu entschließt, einen inklusiven Arbeitsplatz einzurichten. Gemeinsam mit Marcel Wallisch, Betriebsakquisiteur beim Aktiv-Team im Jobcenter Berlin Lichtenberg, plant Stefan Friese einen virtuellen „Runden Tisch“ für Zeitarbeitsunternehmen, an dem in Zukunft auch der iGZ einen Platz haben wird. „Wir möchten mit unserer Initiative ein Forum zum Austausch über Erfahrungen und Fördermöglichkeiten bei der Rekrutierung und Einstellung von Menschen mit Behinderung bieten“, erläutert Wallisch. Schließlich gehe es am Ende auch darum, die Kundenunternehmen für die gute Sache zu begeistern. (BR)

Über die Autorin

Bettina Richter

Bettina Richter ist ausgebildete Redakteurin. Nach dem Studium der Anglistik, Politikwissenschaften und Romanistik an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster sowie High-School-Abschluss in den USA und Studiensemester in Frankreich sammelte sie Erfahrungen als Pressereferentin und Online-Redakteurin. Beim iGZ ist Bettina Richter für die Bereiche „PDK-Ausbildung“ und „Digitale Bildung“ zuständig. Im Rahmen der PDK-Azubi-Kampagne der Branchenverbände BAP und iGZ betreut sie den Instagram-Kanal @pdk_ausbildung.


Telefon: 0251 32262-172
E-Mail: b.richter@ig-zeitarbeit.de

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