Zahl der arbeitenden Rentner hat sich verdoppelt

Bei 65 Jahren und drei Monaten liegt die Altersgrenze, die 2014 für Beschäftigte den Eintritt ins Rentenalter bedeutet. Immer mehr Arbeitnehmer entscheiden sich jedoch gegen den Ruhestand, wie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) nun in einem Artikel zur Beschäftigung im Rentenalter bekannt gab.

Das Bundespresseamt beruft sich in seiner Mitteilung auf eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Erwerbstätigkeit im Rentenalter. Demnach gingen 2011 rund 760.000 Menschen über 65 Jahre weiterhin einer Beschäftigung nach, was einer Verdoppelung im Vergleich zu 2001 entspricht.

Zwei Varianten

Den Interessierten stehen zwei Wege offen:  Sie können entweder ihren Rentenbeginn aufschieben und normal sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, oder sie werden Rentner und arbeiten nebenbei, beispielsweise in einem Minijob. Die Varianten wirken sich allerdings unterschiedlich auf das jeweilige Einkommen und die Ansprüche aus: Wird der Rentenantrittaufgeschoben, erhöht sich automatisch die spätere Rentenzahlung. Das bestätigt der Bund der Deutschen Rentenversicherung (DRV): „Später in Rente heißt höhere Rente.“ Wird mit Zustimmung des Arbeitgebers die Arbeit im Ruhestand fortgesetzt, setzt sich das Einkommen aus Rente und Gehalt zusammen. Die steuerlichen Auswirkungen für den Arbeitnehmer sind unterschiedlich.

Finanzielle Auswirkungen

Wer darauf verzichtet einen Rentenantrag zu stellen, zahlt weiter in die Rentenkasse ein. Die fortgeführten Beiträge machen sich bezahlt: Jedes zusätzliche Arbeitsjahr ohne Rentenbezug bedeutet hier einen Mehrwert von 1200 Euro (Ost) bis 1300 Euro (West) im Jahr - vorausgesetzt der Durchschnittsverdiener hat 45 Jahre eingezahlt. Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entfallen, denn bei Verlust des Arbeitsplatzes kann umgehend die Rente beantragt werden. Eine Besonderheit gibt es beim Krankenversicherungsstatus, denn bei längerer Krankheit kann im Zweifel der Renteneintritt des Arbeitnehmers verlangt werden.

Beiträge entfallen

Entscheidet man sich als Ruheständler für eine weitere Beschäftigung, steigt die persönliche Steuerlast, da nun zur Rente ein zusätzliches Einkommen bezogen wird. Die Beiträge zur Rentenkasse entfallen jedoch, denn der Anspruch bleibt mit dem Eintritt konstant. Darüber hinaus zahlen Rentner weniger an die Krankenversicherung, denn ihnen steht kein gesetzliches Krankengeld zu. Neben den finanziellen seien auch gesundheitliche Aspekte zur berücksichtigen. Wer im Alter aktiv am Arbeitsleben teilnehme und seine sozialen Kontakte pflege, lebe laut BPA gesünder und glücklicher. (LUB)