Wolfgang Klausmeier neuer OWL-Regionalkreisleiter
Wolfgang Klausmeier ist neuer Regionalkreisleiter für Ostwestfalen-Lippe. Beim Regionalkreistreffen in Bielefeld präsentierte er sich als Nachfolger von Thomas Busche, der nach vierjähriger Amtszeit von seinem Posten zurückgetreten ist.
„Nach 30 Jahren in der Zeitarbeit werde ich mein Unternehmen an meinen Sohn übergeben und mich neuen Projekten widmen. Als Funktionsträger reiche ich den ‚Staffelstab‘ nun an einen iGZ-Regionalkreisleiter weiter, der noch mit beiden Beinen mitten im Tagesgeschäft steht“, begründete Busche seinen Rücktritt. Sein Nachfolger, Wolfgang Klausmeier, at-work Fachpersonal GmbH & Co. KG, ist 58 Jahre alt, verheiratet und wohnt in Telgte. „Vor uns liegt ein spannendes Jahr im Zeichen von Equal Pay“, stimmte er die Mitglieder auf weitere Treffen ein.
Anfragen
„Nachdem wir im Dezember mehrere Hundert Anfragen zum Thema Equal Pay hatten, waren es in diesem Monat wesentlich weniger“, berichtete Stefan Sudmann, Abteilungsleiter Arbeits- und Tarifrecht, aus dem iGZ-Rechtsreferat der iGZ-Bundesgeschäftsstelle in Münster. Einige Fragen seien aber noch offen, daher wolle er das Augenmerk vor allem auf dieses Kapitel der AÜG-Reform richten.
Gleichstellung
Dementsprechend erläuterte der Jurist noch einmal die Grundforderung des Gesetzgebers: „Der Zeitarbeitnehmer erhält ab dem zehnten Einsatzmonat das gleiche Entgelt wie der vergleichbare Mitarbeiter im Kundenbetrieb.“ Dabei gehe es aber nur um eine Gleichstellung in der Entgeltsumme. Sudmann: „Der Ausgleich erfolgt über eine Equal-Pay-Zulage.“ Nicht gefordert sei die Übernahme der gesamten im Kundenbetrieb geltenden Vergütungssystematik.
Bemessungsgrundlagen
„Zum Arbeitsentgelt zählt jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird“, erklärte Sudmann. Dazu gehöre alles vom Stunden- über den Monatslohn bis hin zu Entgeltfortzahlungen. Auch Sachleistungen wie Mitarbeiterrabatte und Tankgutscheine seien mit einzubeziehen. Von zentraler Bedeutung sei es, den Kunden frühzeitig in die Pflicht zu nehmen. Hierzu empfehle er den Equal-Pay-Fragebogen, den der iGZ exklusiv für seine Mitglieder im internen Teil der iGZ-Homepage ("AÜG-Reform") zur Verfügung stelle. „Die Bundesagentur für Arbeit erwartet im Rahmen der Plausibilitätskontrolle eine schriftliche Auskunft des Kunden“, so Sudmann. Sofern diese vorliege, sei das Zeitarbeitsunternehmen aus der Haftung entlassen. (BR)