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Parallel dazu widmete sich Dr. Georg Bruckmüller, Bruckmüller RechtsanwaltsgmbH, den Verpflichtungen bei der Überlassung nach Österreich. „Sie müssen bei grenzüberschreitender Überlassung andere Regelungen beachten als nur innerhalb Deutschlands“, klärte der Rechtsanwalt die Teilnehmer auf.

Wichtige Bausteine für den Unternehmeralltag

Der Landeskongress Süd des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) punktete mit verschiedenen Foren bei den Teilnehmern mit praxisnahmen Tipps und Informationen. Von rechtlicher Beratung über nützliche Instrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) bis hin zu Marketingmaßnahmen klärten Experten die Teilnehmer auf.

EGZ, EQ und weitere – die Abkürzungen für die Förderprogramme können schnell unübersichtlich werden. Martina Tschik, BA, Katharina Leusing sowie Clemens von Kleinsorgen, iGZ-Referat Arbeitsmarktpolitik, stellten im Forenblock I die Förderinstrumente der BA vor. Die Agentur biete Unterstützung beim Einstieg in eine Berufsausbildung, Hilfe bei der Ausbildung, Maßnahmen für Arbeitssuchende und Fortbildungen von Arbeitnehmern, erläuterte Tschik. Leusing und Clemens boten dem Publikum nach dem Vortrag von Tschik die Möglichkeit, ergänzende Fragen zu stellen.  

Überlassung nach Österreich

Parallel dazu widmete sich Dr. Georg Bruckmüller, Bruckmüller RechtsanwaltsgmbH, den Verpflichtungen bei der Überlassung nach Österreich. „Sie müssen bei grenzüberschreitender Überlassung andere Regelungen beachten als nur innerhalb Deutschlands“, klärte der Rechtsanwalt die Teilnehmer auf. So gebe es eine Meldeverpflichtung, eine Verpflichtung zur Bereithaltung von Lohnunterlagen und die Verpflichtung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld anteilig monatlich zu zahlen.

Sonderzahlungen 

Im Forenblock II ging iGZ-Verbandsjurist Olaf Dreßen der Frage nach, was Zeitarbeitsfirmen beim Jahreswechsel beachten müssen. Dabei bekräftigte er erneut: Weihnachtsgeld für die Zeitarbeitnehmer ist im Tarifvertrag festgeschrieben. Für noch nicht genommene Urlaubstage gelte: In der Regel könnten sie nicht ins nächste Jahr übertragen werden, damit eine ausreichende Erholung des Mitarbeiters sichergestellt sei. „Doch da lässt sich für gewöhnlich eine flexible Lösung finden“, stellte Dreßen fest.

Marketingmaßnahmen

Mit Werbestrategien setzte sich Dr. Jenny Rohlmann, iGZ-Referatsleiterin Marketing, im Parallelforum auseinander. Sie nannte Employer Branding als wichtigen Baustein des Unternehmensmarketings. Das bedeute, Unternehmen sollten sich so positionieren, dass sie als attraktiver und glaubwürdiger Arbeitgeber wahrgenommen werden. Rohlmann riet den Unternehmern zu mehr Selbstbewusstsein. Dabei wies sie darauf hin: „Weiche Faktoren wie Aufstiegschancen und Kollegen zählen bei der Entscheidung für einen Arbeitnehmer viel mehr als harte Faktoren wie Geld.“

Blick auf Konkurrenz

Bei der Gestaltung des Unternehmensmarketings empfehle sich ein Blick auf die Konkurrenz. Außerdem sollten Zeitarbeitsfirmen sich die Fragen stellen, wer überhaupt erreicht werden soll, was das Unternehmen gut könne und welches Budget zur Verfügung stehe. Rohlmann verwies darauf, dass der iGZ seinen Mitgliedern hier auch viele Leistungen anbiete, die von den Mitgliedern genutzt werden könnten. (AA)