Wettbewerbsverzerrende Konkurrenz in der Zeitarbeit verhindern
"Die Tarifpartner in der Zeitarbeitsbranche in Deutschland beweisen mit der Vereinbarung von Tarifverträgen durch alle Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften Verantwortungsbewusstsein. Darin festgeschrieben sind die gleichen Lohnuntergrenzen, 7,60 Euro im Tarifgebiet West bzw. 6,75 Euro im Tarifgebiet Ost.
Zeitarbeit zukunftsfest gestalten
Unser Ziel muss es sein, die Zeitarbeit aus dem Geruch des "Lohndumpings" zu befreien und als wichtiges Flexibilisierungsinstrument für die Wirtschaft zukunftsfest zu gestalten. Die Vereinbarung der Tarifpartner ist dafür ein Schritt in die richtige Richtung: Denn nunmehr besteht die Option, dass bei der Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung gestellt werden kann. Ein nach dem Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärter tariflicher Mindestlohn wäre für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitskräfte bindend. Einem Zustrom insbesondere osteuropäischer Zeitarbeiter, die hierzulande für Dumpinglöhne arbeiten, ab Mai 2011 wäre dadurch ein Riegel vorgeschoben.
Wichtiger Schritt
Mit einem solchen Schritt würde wettbewerbsverzerrende Konkurrenz zu Lasten der Beschäftigten und ihrer Betriebe verhindert. Wir begrüßen daher die Vereinbarung der Tarifpartner in der Zeitarbeitsbranche als wichtigen Schritt für den Industrie- und Dienstleistungsstandort Deutschland. Sie zeigt zudem, dass Mindestlöhne über branchenbezogene tarifliche Vereinbarungen möglich sind. Einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir daher ab." (CDU/CSU, 06.10.´10)