"Wesentlich höherer bürokratischer Aufwand"
Mit der Überlassungshöchstgrenze von 18 Monaten und Equal Pay nach neun Monaten für Zeitarbeitnehmer beschäftigte sich jetzt das Internetportal Haufe Online. Dabei kommt auch der ehemalige stellvertretende iGZ-Bundesvorsitzende und stellvertretende Verhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), Holger Piening, zu Wort.
Der Geschäftsführer des iGZ-Mitglieds Piening Personal sieht die Nachteile für Kleinbetriebe: „Die Höchstüberlassungsdauer ist ein Hemmnis für länger laufende Projekte und schadet zugleich den Interessen der Mitarbeiter. Während es zahlreiche Konzerne schaffen, die Höchstüberlassungsdauer durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu strecken, leidet der Mittelstand unter der Regelung. Sie bekommen die Folgen eines erhöhten Rekrutierungsaufwands über höhere Kosten zu spüren.“
Offenlegungspflicht
Auch das Thema „Equal Pay“ sei derzeit im Fokus der Zeitarbeitsbranche. Zeitarbeitnehmern stehe nach neun Monaten ein gleichwertiges Arbeitsentgelt wie den Stammmitarbeitern der Kundenunternehmen zu. Gelten Branchenzuschläge, trete die Frist nach 15 Monaten in Kraft. Zwar sei es, so Holger Piening, eher selten, dass Kunden die für die Equal-Pay-Festlegung nötigen Informationen nicht offenlegen. „Allerdings schmerzt die Kunden der hohe Aufwand, den die Feststellung des richtigen Equal-Pay-Lohns kostet“, erläutert Piening den nun noch intensiveren Arbeitseinsatz.
Lohneinbußen
„Leider müssen wir daher bei Erreichen des Equal-Pay-Zeitpunkts rund 35 Prozent unserer Mitarbeiter mitteilen, dass ihr Einsatz durch den Kunden beendet wurde. Das stößt bei den Mitarbeitern auf großes Unverständnis. Folgeeinsätze lassen sich derzeit zwar meist finden, allerdings ist ein neuer Einsatz häufig mit Lohneinbußen verbunden.“ Fazit: Wesentlich mehr Bürokratie bei wenig Nutzen – und damit verbunden erhebliche Mehrkosten. (WLI)