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Werner Stolz referierte vor Europa-Union

Unter dem Titel „Münster, Berlin, Brüssel – Verflochtene Interessenvertretung auf unterschiedlichen Ebenen“ hielt iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz einen Vortrag vor dem Vorstand der Europa-Union. Dabei machte er deutlich, dass längst nicht mehr nur der Bundestag allein die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Branche bestimme.

Auch das Europäische Parlament nebst dem Europäischen Gerichtshof, aber auch der Bundesrat und die nationalen Arbeitsgerichte spielen hierbei eine zunehmend wichtige Rolle. Gerade die im Jahre 2008 verabschiedete EU-Richtlinie zur Zeitarbeit habe einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass sich nationale Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung stets daran messen lassen müssen, ob etwaige Restriktionen tatsächlich aus Allgemeinwohlgründen gerechtfertigt werden können.

Schaffung von Arbeitsplätzen

Denn – so die EU-RL: „Die Zeitarbeit entspricht nicht nur dem Flexibilitätsbedarf der Unternehmen. Sie trägt auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Teilnahme am und zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt bei.“

Transparenz-Register

Damit der iGZ die europäischen Entwicklungen noch stärker ins Visier nehmen könne, ist der Verband nach Auskunft des Hauptgeschäftsführers inzwischen auch als Institution in das EU-Transparenz-Register eingetragen. Dies ermöglicht eine Einflussnahme bei allen wichtigen gesetzgeberischen Konsultationsprozessen in Brüssel.