Werkverträge und Zeitarbeit unverzichtbar
Auch Arbeitnehmer profitieren: Zeitarbeit gibt beispielsweise Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Werk- und Dienstverträge halten unter anderem einfache Tätigkeiten in Deutschland, die sonst von einer Verlagerung ins Ausland bedroht wären. Dennoch wird nach wie vor über Regelungen zur Beschränkung dieser Einsatzformen diskutiert.
Arbeitsteilige Wirtschaft
vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt machte in seiner Begrüßungsrede des vbw-Kongresses am 11.10.2013 auf die große Bedeutung einer arbeitsteiligen Wirtschaft und des flexiblen Einsatzes von Zeitarbeitnehmern aufmerksam. Wer die Zeitarbeit weiter regulieren und Werkverträge begrenzen wolle, schade der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, so Brossardt. Professor Martin Franzen von der Ludwig-Maximilians-Universitätin München erläuterte in seinem Vortrag die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Zeitarbeitskräften sowie von Werk- und Dienstleistungsunternehmen.
Zeitarbeit
Dr. Hans-Peter Klös, Geschäftsführer am Institut der deutschen Wirtschaft in Köln, sprach anschließend über die Bedeutung der Zeitarbeit aus gesamtwirtschaftlicher und politischer Sicht. In der abschließenden Podiumsdiskussion diskutierten vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt, Christiane Berger, stv. Vorsitzende des DGB Bayern, Martin Burkert MdB (SPD), Petra Eisen, Geschäftsführerin Eisen Personal-Service, Ingrid Hofmann, Geschäftsführerin I. K. Hofmann GmbH, und Max Straubinger MdB (CSU) über weitere Regulierungserfordernisse bei den verschiedenen Personaleinsatzformen sowie über mögliche Alternativen.
Wertschöpfungsketten
Bertram Brossardt stellte in der Debatte klar, dass die Nutzung von Werk- und Dienstverträgen kein Instrument zur Unterbietung arbeitsrechtlicher Standards sei. Die Vertragsformen seien seit jeher ein elementarer Bestandteil unseres Wirtschaftslebens und Ausdruck der Spezialisierung in arbeitsteiligen Wertschöpfungsketten.